Raub mit Waffe: Mildes urteil für jungen mann
Ein Raub in Guntramsdorf - und ein Plädoyer für den Täter (19)
Der Griff zur Waffe, welche sie auch immer sein möge, fällt, so scheint es, immer leichter. Das bevorzugte Mittel der Machtdemonstration: ein Klappmesser. Selbiges brachte ein 19-Jähriger bei einem vermeintlichen „Drogendeal“ zum Einsatz: mit Konsequenzen am Landesgericht Wiener Neustadt und einer unerwarteten Zeugenaussage.
Die Pubertät sorgt für einige Verwirrung. Kommen dann noch Drogen dazu, kann es einen schon einmal strafrechtlich aus der Kurve schleudern. Einen Beweis dafür lieferte ein 19-Jähriger am Landesgericht Wiener Neustadt mit den ihm vorgeworfenen Delikten. Im besten Fall könnte er auch als Role Model dafür dienen, nach der Straffälligkeit die Kurve wieder bekommen zu haben.
Aber erst einmal sah sich der bisher unbescholtene junge Mann mit einem großen Schöffensenat in Jugendstrafsachen - bestehend aus dem vorsitzenden Richter Filipp Schiefer, der beisitzenden Richterin Andrea Rosensteiner und zwei Laienrichtern - konfrontiert. Die Anklage von Staatsanwältin Silke Pernsteiner hatte es in sich. Neben dem Vorwurf, dass er einem Minderjährigen den Gebrauch von Suchtgift ermöglichte, war der junge Mann wegen schweren Raubes angeklagt.
Bewaffneter Raub wegen 30 Euro und einem Mobiltelefon
Am 27. Oktober dieses Jahres soll der 19-Jährige sein 16-jähriges Opfer in Guntramsdorf mit gefährlicher Drohung und einem Klappmesser wegen 30 Euro und dessen Mobiltelefon beraubt haben. Der Raub hatte allerdings eine Vorgeschichte, die mit dem Drogen-Umgang des Beschuldigten zu tun hatte. Denn er fungierte gleichzeitig als Dealer, wenn auch nicht gerade im großen Stil; so wie beim 16-Jährigen, den er seit einiger Zeit „beliefert“ hatte.
Nicht, dass Verteidiger Roland Friis - angesichts der geständigen Verantwortung seines Mandanten - den jugendlichen Zeugen noch gebraucht hätte, aber das Gericht wollte den 16-Jährigen hören. Und - die Aussage spielte der Verteidigung in die Hände. Das Opfer schilderte seine Bekanntschaft mit dem 19-Jährigen seit Kindergartenzeiten. Man konnte sich die beiden „herzigen“ Buben geradezu bildhaft vorstellen beim gemeinsamen Tollen.
Der Beschuldigte konnte viele Pluspunkte sammeln
So geriet die Zeugenaussage des 16-Jährigen zum rührenden Plädoyer für den Täter: Er sei ein absolut netter und guter Mensch - und dass er ihm das verzeihe. Die Reue des Beschuldigten, der seit zwei Monaten in Untersuchungshaft saß, bescherte dem für drei Stunden angesetzten Verfahren eine Verknappung auf gut die Hälfte. Es endete, wenig überraschend, mit einem Schuldspruch: 30 Monate Freiheitsstrafe, davon zehn unbedingt, abzüglich der U-Haft. Der Strafrahmen betrug bis zu 7,5 Jahren.
Aufgrund einer Therapieplatzzusage einer professionellen Drogenberatungseinrichtung, wo festgestellt wurde, dass der gelernte Einzelhandelskaufmann drogensüchtig ist und eine Therapie braucht, könnte bei dem 19-Jährigen das Prinzip „Therapie statt Strafe“ greifen. Auch eine Fußfessel ist unter dem Gesichtspunkt einer Arbeitsplatzzusage denkbar. Beides wurde von Wahlverteidiger Friis unmittelbar beantragt. Das Urteil jedenfalls ist rechtskräftig.