Strafverteidiger für Jugendliche – Ihr Experte für das Jugendstrafrecht
Ihr Kind wird einer Straftat beschuldigt und steckt in ernsten Schwierigkeiten? Dann ist rasche und effiziente Hilfe gefragt!
Als Strafverteidiger und Experte für das Jugendstrafrecht übernehme ich, Mag. Roland Friis, die Verteidigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor Gericht.
Was ist das Jugendstrafrecht und wann wird es angewendet?
Für Jugendliche und in speziellen Fällen für junge Erwachsene sieht das Gesetz ein eigenes Verfahren mit anderen Strafen als für Erwachsene vor. Als Jugendliche gelten Personen im Alter von 14 bis 18 Jahren. Danach ist man vor dem Gesetz bis zum Alter von 21 Jahren ein junger Erwachsener. Das Erwachsenenstrafrecht und das Jugendstrafrecht unterscheiden sich hinsichtlich der zugrundeliegenden Prinzipien maßgeblich. Die Strafrahmen sind in vielen Fällen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen niedriger als bei Erwachsenen.
Im Jugendstrafrecht steht der Gedanke, den Straftäter erziehen, anstatt bestrafen zu wollen, im Vordergrund. Dennoch ist es bei schweren Straftaten auch möglich, dass ein Jugendlicher oder Heranwachsender eine mehrjährige Haftstrafe zu befürchten hat. Zudem können entsprechende Eintragungen ins Führungszeugnis die Zukunft des Jugendlichen auch langfristig erheblich beeinträchtigen. Deshalb ist es essenziell, sich an einen auf das Jugendstrafrecht spezialisierten Verteidiger zu wenden.
Wenden Sie sich an einen erfahrenen Strafverteidiger für Jugendliche!
Als Verteidiger mit langjähriger Berufserfahrung im Jugendstrafrecht weiß ich: Die Chancen, die Enthaftung eines Jugendlichen aus der U-Haft zu erreichen, sind deutlich höher als bei erwachsenen Tätern. Dem jugendlichen Verdächtigen wird seine altersbedingte Unreife zugutegehalten, wodurch er in strafbare Verhaltensweisen „gestolpert“ ist.
Wesentlich ist die Prognose: Hat der Jugendliche nach seiner Enthaftung einen Job oder eine Lehrstelle in Aussicht? Gibt es im Fall von Drogenmissbrauch eine Therapiemöglichkeit? Aber auch die Vergangenheit spielt eine wichtige Rolle. Ist der Jugendliche das erste Mal strafrechtlich auffällig geworden oder wurde er bereits strafrechtlich verurteilt?
Ausschlaggebend und Voraussetzung für alle Schritte für mich als Verteidiger ist bei inhaftierten Klienten die Frage, welche Gründe für eine U-Haft vom Gericht angenommen wurden:
- Verdunkelungsgefahr
- Fluchtgefahr
- Tatbegehungsgefahr
Gerne stehe ich Ihnen als Strafverteidiger im Jugendstrafrecht zur Verfügung. Wenden Sie sich an meine auf das Strafrecht spezialisierte Kanzlei in Wien!