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JUGENDSTRAFRECHT- TIPPS AUS DER PRAXIS

IHR KIND WURDE ANGEZEIGT?  JETZT IST RASCHES UND VOR ALLEM RICHTIGES HANDELN DAS WICHTIGSTE !

SOBALD IHR KIND EINVERNOMMEN WERDEN SOLL, IST ES WICHTIG, SO RASCH WIE MÖGLICH EINEN ANWALT ODER STRAFVERTEIDIGER EINZUSCHALTEN! 

Die meisten Fehler passieren nämlich in der ersten Einvernahme- und diese Fehler lassen sich später nur sehr schwer wieder korrigieren. 

Tipps aus der Praxis:
Die eiserne Grundregel in so einer Situation lautet: auf jeden Fall die Aussage verweigern! NIEMAND KANN VON DER POLIZEI ZUR AUSSAGE GEZWUNGEN WERDEN-DAS AUSSAGEVERWEIGERUNGSRECHT GILT IMMER UND OHNE EINSCHRÄNKUNGEN!

Es gibt später noch genügend Möglichkeiten, auszusagen, aber bevor Ihr Strafverteidiger keine Akteneinsicht genommen hat, ist eine vorzeitige unbedachte  Aussage russisches Roulette. 

Wenn der Hut brennt: RUFEN SIE MICH AN, ich helfe gerne und rasch! 

0650-3500 400

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