Ein Urteil aus dem grauen Haus
Ibrahim K. (23 J. ) hatte Pech: Pech als er 2017 ein paar Gramm Marihuana an einen verdeckten Ermittler weitergab, und Pech, als er 2019 neuerlich 3 Gramm Cannabis an einen verdeckten Ermittler verkaufte. Dass er nach diesem Drogenverkauf in U-Haft kam, war natürlich kein Pech sondern rechtlich zwingende Konsequenz.
Bei mehreren Besuchen bei meinem Mandanten kam hervor, dass dieser ein gravierendes Suchtproblem hatte- und wir reden hier nicht von gelegentlicher Party-Kifferei!
Eine beigezogene Suchttherapeutin besorgte ihm einen Therapieplatz für die Zeit nach der Haft. Vor Gericht kam Ibrahim K. dann noch einmal mit einem blauen Auge davon: 2 Monate Gefängnis und kein Widerruf der offenen bedingten 5-monatigen Haftstrafe.
Da sowohl wir als auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil aus dem grauen Haus rechtskräftig.