Verteidiger roland Friis | FAQ
Ist das Erstberatungsgespräch unentgeltlich?
Ja, das Erstberatungsgespräch ist kostenfrei.
Was sind die typischen Kosten für ein Strafverfahren und wie werden Honorare berechnet?
Die Kosten in einem Strafverfahren variieren je nach:
- Art des Falles
- Zuständiger Instanz
- Geschätztem Aufwand
Honorarvereinbarungen werden in der Regel individuell getroffen. Sollte keine Absprache erfolgen, gelten die allgemeinen Bestimmungen des Anwaltstarifs. Zu beachten ist:
- Im Strafrecht wird das Honorar oft im Voraus gezahlt (Akontierung).
- Bei einem Freispruch im Strafrecht werden die Verteidigerkosten nicht vollständig vom Staat übernommen, anders als im Zivilrecht.
Pauschalhonorare sind im Strafverfahren üblich. In einem kostenlosen Erstberatungsgespräch biete ich die Möglichkeit, Ihr Anliegen individuell zu bewerten und ein passendes Pauschalhonorar vorzuschlagen.
Muss ich den Strafverteidiger auch dann bezahlen, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung habe?
Ja, die Bezahlung des Strafverteidigers ist auch bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung notwendig. Hier sind die wichtigen Punkte dazu:
- Vorauszahlung: Die Kosten für den Strafverteidiger müssen in der Regel bis zum Abschluss des Strafverfahrens vorausbezahlt werden.
- Versicherungsleistungen: Ob und inwieweit die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt von zwei Faktoren ab:
- Ausgang des Verfahrens: Einige Versicherungen bieten Kostenerstattungen im Falle eines Freispruchs oder bei einer sogenannten Diversion.
- Vertragsbedingungen: Die genauen Konditionen und Deckungsgrenzen Ihrer Versicherung spielen eine entscheidende Rolle.
Es ist ratsam, sich vor Beginn des Strafverfahrens mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen, um die Details der Kostenübernahme zu klären.
Warum ist die Beauftragung eines auf Strafrecht spezialisierten Verteidigers wichtig?
Die Wahl eines spezialisierten Strafverteidigers ist für den Erfolg in strafrechtlichen Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung:
Ein Strafverteidiger konzentriert sich ausschließlich auf gerichtliche Strafsachen und verwaltungsbehördliche Strafverfahren. Im Gegensatz zu einem allgemeinen Anwalt, der in verschiedenen Rechtsbereichen tätig ist, befasst sich ein Strafverteidiger spezifisch mit der Verteidigung in Strafverfahren.
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Expertise und Erfahrung: Wie man sich für eine Herzoperation an einen spezialisierten Herzchirurgen und nicht an einen Zahnarzt wendet, ist es entscheidend, einen Strafverteidiger mit spezifischer Expertise und langjähriger Erfahrung zu wählen. Als ausschließlicher Strafverteidiger bringe ich nicht nur juristische Fachkenntnisse, sondern auch praktische Gerichtserfahrung und Menschenkenntnis aus meiner früheren siebenjährigen Tätigkeit als Detektiv mit ein.
Durch diese Spezialisierung gewährleiste ich eine fokussierte und erfahrene Verteidigung in Ihrem Strafverfahren, basierend auf fundiertem Wissen und praktischer Erfahrung im Umgang mit strafrechtlichen Herausforderungen.
Wie wird eine effiziente Verteidigungsstrategie im Strafrecht entwickelt?
Die Entwicklung einer effizienten Verteidigungsstrategie im Strafrecht folgt einem sorgfältigen Prozess:
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Gründliche Aktanalyse: Ein Strafverteidiger nimmt sich ausreichend Zeit, um den Akt sorgfältig zu studieren, unabhängig vom Umfang. Eine genaue Kenntnis des Strafaktes ist essenziell, um eine erfolgversprechende Strategie zu erarbeiten.
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Abstimmung der Aussage: Nach der Analyse des Aktes wird die Aussage des Beschuldigten optimal abgestimmt. Es ist ratsam, diese nicht mündlich bei der Polizei, sondern schriftlich mit dem Verteidiger zu machen, um Widersprüche oder unbeabsichtigte Selbstbelastungen zu vermeiden.
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Umgang mit Polizeiaussagen: Eine vorschnell gemachte ungünstige Aussage kann später schwer korrigiert werden. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern – ein Recht, das stets genutzt werden sollte.
Praxistipp: Auch wenn Sie als Beschuldigter mindestens einmal bei der Polizei erscheinen müssen, nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht, um Ihre Position zu schützen.
Was sollte man tun, wenn ein Bekannter festgenommen wird?
Bei der Festnahme eines Bekannten sind folgende erste Schritte entscheidend:
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Aussageverweigerung: Der Festgenommene sollte jegliche Aussage verweigern, bis er einen Strafverteidiger konsultiert hat.
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Kontaktierung eines Strafverteidigers: Es ist wichtig, so schnell wie möglich einen erfahrenen Strafverteidiger zu kontaktieren.
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Akteneinsicht: Der Strafverteidiger wird Akteneinsicht beantragen, um die gegen den Mandanten vorliegenden Beweise zu prüfen.
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Entwicklung einer Verteidigungsstrategie: Zusammen mit dem Mandanten wird der Strafverteidiger eine passende Verteidigungsstrategie ausarbeiten.
Nach der Festnahme hat die Polizei 48 Stunden Zeit, um die Person in ein gerichtliches Gefangenenhaus zu bringen. Sobald die festgenommene Person im Gefängnis ist, hat das Gericht, repräsentiert durch einen Haft- und Rechtsschutzrichter, ebenfalls 48 Stunden Zeit für die Befragung des Festgenommenen.
Besuchsregelung im Gefängnis:
Ein Besuch im Gefängnis ist abhängig von der Bearbeitungszeit der Polizei und des Gerichts. Im schlimmsten Fall kann es bis zu 96 Stunden dauern, bevor ein Besuch möglich ist. Beispiel: Bei einer Festnahme am Dienstag wäre ein Besuch frühestens am Montag möglich.