Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Begriffserklärungen UND WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

A

Aussageverweigerungsrecht

Das Aussageverweigerungsrecht ist ein zentrales Schutzrecht im Strafprozess. Es erlaubt bestimmten Personen, im Verfahren zu schweigen, ohne dafür Nachteile befürchten zu müssen. Dieses Recht schützt vor Selbstbelastung, vor Gewissenskonflikten und dient der Wahrung familiärer oder beruflicher Vertrauensverhältnisse.

Der Angeklagte selbst hat jederzeit das Recht zu schweigen. Er muss keine Angaben zur Sache machen und kann sich durch sein Schweigen nicht strafbar machen. Auch nahe Angehörige eines Beschuldigten – wie Ehepartner, Kinder oder Eltern – dürfen die Aussage verweigern, um familiäre Bindungen zu schützen. Niemand soll gezwungen sein, gegen eine geliebte Person auszusagen.

Zeugen dürfen auch dann schweigen, wenn sie sich durch eine Aussage selbst strafrechtlich belasten würden. Zudem haben Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte oder Seelsorger ein spezielles Zeugnisverweigerungsrecht, um das besondere Vertrauensverhältnis zu wahren.

Das Aussageverweigerungsrecht ist in der Praxis äußerst wichtig. Es trägt dazu bei, dass Verfahren fair bleiben und niemand durch Zwang zur Selbstbelastung oder zum Verrat gezwungen wird. Gerade in familiären oder sensiblen Konstellationen zeigt dieses Recht, wie der Rechtsstaat Rücksicht auf persönliche Würde und Integrität nimmt. Es ist ein wesentlicher Baustein eines gerechten Strafverfahrens.

Anklage

Die Anklage ist im Strafprozess die formelle Erhebung eines Vorwurfs gegen eine Person durch die Staatsanwaltschaft. Mit der Einbringung der Anklage beim zuständigen Strafgericht endet das Ermittlungsverfahren und das Hauptverfahren wird eröffnet. Der bisherige Beschuldigte wird dadurch zum Angeklagten, und es kommt zur gerichtlichen Hauptverhandlung. Die Staatsanwaltschaft entscheidet sich für eine Anklage, wenn sie nach Abschluss der Ermittlungen genug Beweise für eine Verurteilung sieht und keine diversionelle Erledigung in Betracht kommt. Die Anklageschrift umreißt den Tatvorwurf und die wesentlichen Beweismittel.

Die praktische Bedeutung der Anklage besteht darin, dass ohne sie kein Strafprozess vor Gericht stattfinden kann. Sie ist die Zulassungsvoraussetzung für die Hauptverhandlung. Je nach Schwere der Tat wird die Anklage als Strafantrag oder als Anklageschrift eingebracht. Bei leichteren Delikten genügt ein kurzer Strafantrag, bei schwereren Fällen erfolgt eine ausführliche Anklageschrift an das Gericht.

Ein praktisches Beispiel: Nach Abschluss der Ermittlungen in einem Diebstahlsfall reicht die Staatsanwaltschaft Anklage ein. Das Gericht bestimmt einen Termin für die Hauptverhandlung, in der die Schuldfrage geklärt wird. Die Anklage sorgt so dafür, dass nicht die Staatsanwaltschaft selbst entscheidet, sondern ein unabhängiges Gericht.

Anklageschrift

Die Anklageschrift ist ein offizielles Dokument der Staatsanwaltschaft, mit dem ein Strafverfahren in die Hauptverhandlung übergeleitet wird. Sie legt dem Angeklagten konkret zur Last, welche Straftat(en) ihm vorgeworfen werden und auf welcher gesetzlichen Grundlage. Gegen die Anklageschrift kann binnen 14 Tagen ein Einspruch erhoben werden – etwa wegen rechtlicher Mängel oder unzureichender Beweise. Wird kein Einspruch eingebracht, wird das Hauptverfahren eröffnet und ein Verhandlungstermin anberaumt.

Praktische Tipps: Frühzeitig mit dem Verteidiger Beweise prüfen, eigene entlastende Zeugen benennen, Widersprüche in den Aussagen aufdecken – und die Hauptverhandlung gut strukturiert vorbereiten.

B

 Beauftragung eines Verteidigers

Warum ist eigentlich die Beauftragung eines auf Strafrecht spezialisierten Verteidigers wichtig?

Die Wahl eines spezialisierten Strafverteidigers ist für den Erfolg in strafrechtlichen Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung:

Ein Strafverteidiger konzentriert sich ausschließlich auf gerichtliche Strafsachen und verwaltungsbehördliche Strafverfahren. Im Gegensatz zu einem allgemeinen Anwalt, der in verschiedenen Rechtsbereichen tätig ist, befasst sich ein Strafverteidiger spezifisch mit der Verteidigung in Strafverfahren.

  1. Expertise und Erfahrung: Wie man sich für eine Herzoperation an einen spezialisierten Herzchirurgen und nicht an einen Zahnarzt wendet, ist es entscheidend, einen Strafverteidiger mit spezifischer Expertise und langjähriger Erfahrung zu wählen. Als ausschließlicher Strafverteidiger bringe ich nicht nur juristische Fachkenntnisse, sondern auch praktische Gerichtserfahrung und Menschenkenntnis aus meiner früheren siebenjährigen Tätigkeit als Detektiv mit ein.

Durch diese Spezialisierung gewährleiste ich eine fokussierte und erfahrene Verteidigung in Ihrem Strafverfahren, basierend auf fundiertem Wissen und praktischer Erfahrung im Umgang mit strafrechtlichen Herausforderungen.

Beleidigung

Die Beleidigung ist sozusagen das Klassentreffen der schlechten Laune und der großen Klappe. Wer im Eifer des Gefechts jemandem verbal eins überbrät – sei es mit einem flotten „Idiot“, einem kreativen „Kompetenzallergiker“ oder einem handfesten „A…“ –, der landet schneller im Strafverfahren, als er „War doch nicht so gemeint“ sagen kann.

Ob auf der Straße, im Büro oder (ganz beliebt) in den sozialen Medien – wer andere öffentlich oder direkt beleidigt, kratzt am Ehrengefühl und riskiert eine Anzeige. Und nein, Sarkasmus rettet dich nicht, wenn du dein Gegenüber mit einem Lächeln als „charismatischen Sozialfall“ bezeichnest. Der Richter lacht selten mit.

Also: Lieber dreimal denken, bevor man laut denkt. Oder wie Omas goldene Regel sagt – „Wenn du nichts Nettes zu sagen hast, sag’s leise und nicht vor Zeugen.“

Berufung 

Die Berufung im Strafverfahren ist ein Rechtsmittel gegen ein erstinstanzliches Urteil, mit dem der Verurteilte (oder auch die Staatsanwaltschaft) eine Überprüfung des Urteils in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht verlangt. Die Anmeldefrist beträgt drei Tage ab Urteilsverkündung gemäß § 284 StPO.

Da behandelt es sich nur um einen einzigen Satz, der aber unbedingt innerhalb der Frist beim erstinstanzliche Gericht eingebracht werden muss. Die eigentliche Berufung muss man dann ab Erhalt des schriftlichen Urteils binnen vier Wochen bei Gericht einbringen.

Ein wichtiger Unterschied besteht je nachdem, welches Gericht das Urteil gefällt hat:

  • Gegen ein Urteil eines Einzelrichters (§ 31 Abs 1 Z 1 StPO) richtet sich die Berufung an das Landesgericht als Berufungsgericht (§ 489 Abs 1 StPO).
  • Gegen ein Urteil eines Schöffengerichts (§ 31 Abs 1 Z 3 StPO) ist die Berufung gemeinsam mit einer allfälligen Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof einzubringen (§ 285 StPO). Dabei entscheidet der Oberste Gerichtshof über die Nichtigkeitsbeschwerde, das Oberlandesgericht über die Berufung (§ 285i StPO)

In der Praxis bedeutet das: Wer gegen ein Schöffenurteil vorgehen will, muss besonders sorgfältig vorgehen, da die Anfechtung auf zwei Instanzen verteilt ist – inhaltlich (Berufung) und formell (Nichtigkeitsbeschwerde). Die Einbringung erfolgt jedoch gemeinsam über den Obersten Gerichtshof.

Besitzstörung

Besitzstörung ist der Stoff, aus dem Nachbarschaftskrimis gemacht sind. Du stellst dein Fahrrad in den Hausflur? Zack – jemand trägt’s raus. Du legst deine Gartenliege auf „dein“ Stück Wiese im Gemeingarten? Zack – Nachbar Fritz „verräumt“ sie elegant in den Müllraum.

Im Kern geht’s darum: Wer anderen den Besitz wegnimmt, verlagert, blockiert oder verunstaltet, ohne rechtlichen Grund, kriegt Ärger. Und nein, nur weil du findest, dass der Blumentopf hässlich ist, darfst du ihn nicht entsorgen. Besitzstörung ist wie das stillschweigende „Hände weg, das gehört nicht dir!“.

Besonders spannend wird’s, wenn sich beide Seiten als Opfer sehen. Dann fliegen statt Blumentöpfen die Anwaltsschreiben. Die Moral von der Geschichte? Wer Besitz nicht stört, wird selbst nicht verklagt – und der Hausfrieden bleibt auch heil.

Besuchszeiten

In der Justizanstalt Wien-Josefstadt beträgt die Besuchszeit für inhaftierte Jugendliche insgesamt je 1 Stunde pro Woche.

Wie kann dieser Besuch in der Jugendhaft ausgeübt werden?
Die Besuchszeiten für jugendliche U-Häftlinge kann man wie folgt konsumieren:

  • 1 x eine Stunde
  • 2 x 30 Minuten
  • 3 x 20 Minuten

Wie sind die Zeiten für die Anmeldung?

Die Anmeldung hat Montag bis Donnerstag von 07:15 bis 13:39 Uhr zu erfolgen, am Samstag zwischen 07:15 bis 08:00 Uhr.

Wenn Sie Hilfe brauchen: Ich stehe gerne zur Verfügung! Rufen Sie mich an!

Betrug

Betrug ist ein klassisches Vermögensdelikt im österreichischen Strafrecht und zählt zu den sogenannten Täuschungsdelikten. Der Täter bringt eine andere Person durch vorsätzliche Täuschung über Tatsachendazu, freiwillig eine Vermögensverfügung vorzunehmen, wodurch dieser oder ein Dritter einen Vermögensvorteil erlangt – und das Opfer einen Vermögensschaden erleidet.

Die Täuschung kann ausdrücklich (z. B. durch Lügen) oder konkludent (also durch schlüssiges Verhalten) erfolgen. Typisch sind etwa falsche Angaben über die Zahlungsfähigkeit, Identität, den Zustand einer Ware oder über eine angebliche Dienstleistung. Entscheidend ist, dass der Getäuschte aufgrund dieser falschen Information selbst aktiv wird – z. B. Geld überweist, eine Leistung erbringt oder einen Vertrag abschließt.

Der Täter muss mit dem Vorsatz handeln, sich oder einem Dritten einen unrechtmäßigen Vermögensvorteil zu verschaffen, also mit Bereicherungsabsicht. Der Schaden beim Opfer und der Vorteil beim Täter müssen wirtschaftlich zusammenhängen – das nennt man Vermögensverschiebung.

Ein einfaches Beispiel: Jemand verkauft ein gebrauchtes Handy und gibt fälschlich an, es sei neu und unbenutzt. Der Käufer glaubt das, zahlt den vollen Preis – und wird dadurch geschädigt. Auch im Internet, etwa bei Fake-Shops oder gefälschten Zahlungsaufforderungen, kommt es häufig zu strafbarem Betrug.

Betrug kann in unterschiedlichen Formen auftreten – von einfachen Alltagssituationen bis hin zu groß angelegten Wirtschaftsstraftaten. In der Praxis spielt der Betrug eine sehr häufige Rolle, gerade bei Online-KriminalitätVorschussbetrugLiebesbetrug (Romance Scam) oder Sozialleistungsbetrug. Wichtig für die Strafbarkeit ist, dass alle Elemente – Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung, Schaden und Bereicherungsabsicht – erfüllt sind. Fehlt eines davon, liegt kein strafbarer Betrug vor.

Das Strafrecht schützt mit diesem Delikt das Vermögen und das Vertrauen in redlichen Geschäftsverkehr. Wer sich arglistig einen Vorteil verschafft, indem er andere gezielt in die Irre führt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Bezahlung bei Rechtsschutzversicherung

Muss ich eigentlich den Strafverteidiger auch dann bezahlen, wenn ich eine Rechtsschutzversicherung habe?

Ja, die Bezahlung des Strafverteidigers ist auch bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung notwendig. Hier sind die wichtigen Punkte dazu:

  • Vorauszahlung: Die Kosten für den Strafverteidiger müssen in der Regel bis zum Abschluss des Strafverfahrens vorausbezahlt werden.
  • Versicherungsleistungen: Ob und inwieweit die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt von zwei Faktoren ab:
    1. Ausgang des Verfahrens: Einige Versicherungen bieten Kostenerstattungen im Falle eines Freispruchs oder bei einer sogenannten Diversion.
    2. Vertragsbedingungen: Die genauen Konditionen und Deckungsgrenzen Ihrer Versicherung spielen eine entscheidende Rolle.

Es ist ratsam, sich vor Beginn des Strafverfahrens mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen, um die Details der Kostenübernahme zu klären.

C

Cybercrime 

Cybercrime bezeichnet Straftaten, die sich gegen Computersysteme richten oder durch deren Nutzung begangen werden. Dazu zählen etwa Hackerangriffe, Datenbeschädigung, Phishing, Identitätsdiebstahl oder die Verbreitung von Schadsoftware. In Österreich ist Cyberkriminalität in mehreren Bestimmungen des Strafgesetzbuches geregelt, etwa in § 126a StGB (Datenbeschädigung) oder § 118a StGB (Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten). Cybercrime kann sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen oder staatliche Institutionen betreffen und erfordert häufig internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden.

Compliance

Compliance bezeichnet die Pflicht und Praxis von Unternehmen, alle gesetzlichen Vorschriften, internen Richtlinien und ethischen Standards einzuhalten. Ziel ist es, Rechtsverstöße zu verhindern und dadurch insbesondere Strafbarkeit von Führungskräften oder des Unternehmens selbst (z. B. nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz – VbVG) zu vermeiden. Besonders wichtig ist Compliance im Korruptionsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Umweltstrafrecht. Dazu zählen Maßnahmen wie interne Schulungen, Hinweisgebersysteme (Whistleblower), Kontrollmechanismen und klare Verhaltensrichtlinien. Gute Compliance kann im Verfahren strafmildernd wirken oder eine Anklage verhindern.

D

Diversion

Die Diversion im Strafverfahren bietet Beschuldigten in Österreich eine Alternative zur traditionellen Gerichtsverurteilung. Der Artikel beleuchtet die Voraussetzungen, den Ablauf und die Vor- und Nachteile der Diversion, um Betroffenen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten.

Was ist eine Diversion? Eine Diversion ist eine Maßnahme der Strafverfolgungsbehörden, die bei bestimmten Delikten anstelle eines förmlichen Strafverfahrens treten kann. Ziel ist es, eine strafrechtliche Sanktionierung durch die Erfüllung von Auflagen, wie zum Beispiel die Leistung einer Geldzahlung, gemeinnützige Arbeit oder Teilnahme an Beratungssitzungen, zu ersetzen.

Voraussetzungen für eine Diversion

  • Strafrahmen: Die Tat darf nicht mit mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht sein.
  • Schuldgrad: Die Schuld des Beschuldigten darf nicht als schwer angesehen werden.
  • Opferschutz: Die Tat darf nicht den Tod des Opfers nach sich gezogen haben, außer in speziellen Fällen von Fahrlässigkeit.
  • Schuldeingeständnis: Eine gewisse Verantwortungsübernahme seitens des Beschuldigten ist erforderlich.

Vor- und Nachteile der Diversion

Vorteile

  • Kein Eintrag im Strafregister
  • Vermeidung der sozialen und beruflichen Nachteile einer Verurteilung
  • Oftmals schnellere Abwicklung als ein reguläres Strafverfahren

Nachteile

  • Potenzielle finanzielle Belastungen durch die Auflagen
  • Im Falle der Nichterfüllung der Auflagen kann das Verfahren wiederaufgenommen werden

Beratung ist essenziell

Bevor eine Diversion angenommen wird, ist eine umfassende Beratung durch einen spezialisierten Strafverteidiger oder Rechtsanwalt unerlässlich. Dieser kann die individuellen Vor- und Nachteile abwägen und prüfen, ob eine Diversion im spezifischen Fall sinnvoll und vorteilhaft ist.

Fazit

Die Diversion stellt im österreichischen Strafrecht eine bedeutsame Alternative zur formellen Verurteilung dar. Sie ermöglicht es, unter bestimmten Bedingungen ein Strafverfahren mit weniger gravierenden Folgen abzuschließen. Jedoch ist eine sorgfältige Prüfung und Beratung durch einen Strafverteidiger empfehlenswert, um sicherzustellen, dass die Diversion die bestmögliche Option für den Beschuldigten darstellt.

Drei-Tage-Frist

Diese Frist kann man wohl als die wichtigste Frist im gesamten Strafrecht betrachten: es geht darum, dass jemand in einer Hauptverhandlung mit einem mündlichen Urteil zu einer Strafe verurteilt worden ist. Er hat nun die Möglichkeit, binnen drei Tagen eine so genannte Rechtsmittelanmeldung bekannt zu geben. Wenn man nicht anwaltlich vertreten ist, selbstverständlich immer mittels eingeschriebenen Brief!

Wenn man diese Anmeldung des Rechtsmittels binnen drei Tagen nach dem Urteil durchführt, erwächst das Urteil nicht in Rechtskraft und man hat die Möglichkeit, mittels Berufung oder Nichtigkeitsbeschwerde im so genannten Rechtsmittelverfahren ein besseres Urteil zu erreichen.

Wenn man diese Frist jedoch versäumt, ist es aus und vorbei: dann bleibt es beim ersten Urteil und gibt es daran nichts mehr zu rütteln.

Ausnahmen davon sind die Wiederaufnahme des Strafverfahrens und die so genannte Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes. Mit diesen zwei sogenannten Rechtsbehelfen besteht noch einmal als letzte Chance die Möglichkeit, ein rechtskräftiges Urteil aufheben zu lassen.

Durchsuchung

Die Durchsuchung ist eine Zwangsmaßnahme im österreichischen Strafprozessrecht, bei der Räume, Sachen oder Personen nach Beweismitteln oder gesuchten Personen durchsucht werden (§§ 119–121 StPO). Sie darf nur durchgeführt werden, wenn ein begründeter Verdacht besteht und die Maßnahme verhältnismäßig ist. Eine Hausdurchsuchung bedarf grundsätzlich eines gerichtlichen Beschlusses, außer es liegt Gefahr in Verzug vor (§ 120 Abs 4 StPO). Betroffene haben das Recht auf Anwesenheit, auf eine Durchsuchungsanordnung sowie auf eine Dokumentation der Maßnahme. Die Durchsuchung dient der Aufklärung des Sachverhalts und kann auch zur Sicherstellung oder Beschlagnahme von Gegenständen führen.

E

Einbruch

Ein Einbruch ist im Strafrecht mehr als nur das klassische „Fenster einschlagen und Fernseher klauen“-Szenario. Juristisch betrachtet handelt es sich um eine besonders qualifizierte Form des Diebstahls – nämlich einen, bei dem sich der Täter gewaltsam oder heimlich Zutritt zu einem geschützten Raum verschafft, um dort etwas zu stehlen. Der Gesetzgeber meint mit „Einbrechen“ nicht nur das Zerstören von Türen, Fenstern oder Schlössern, sondern auch das AufhebelnAufbohrenÜberklettern oder sogar das Verwenden gestohlener Schlüssel oder Codes.

Einspruch wegen Rechtsverletzung

Der Einspruch wegen Rechtsverletzung nach § 106 StPO ist ein Rechtsbehelf des Beschuldigten, mit dem er geltend machen kann, dass es im Ermittlungsverfahren zu einer Verletzung seiner verfahrensrechtlichen Garantien gekommen ist. Dazu zählen etwa das Recht auf rechtliches Gehör, das Recht auf Verteidigung, Akteneinsicht oder das Recht auf Übersetzung. Der Einspruch ist schriftlich bei der Staatsanwaltschaft einzubringen, und zwar binnen einer sechswöchigen Frist, aber nur solange das Ermittlungsverfahren noch läuft (also bevor Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wurde). Ziel ist es, die Staatsanwaltschaft oder – bei deren Ablehnung – das Gericht zur Überprüfung und Korrektur des Verfahrensfehlers zu veranlassen. Wird der Einspruch zurückgewiesen, kann der Beschuldigte unter bestimmten Voraussetzungen die Entscheidung durch das Gericht überprüfen lassen.

Einstellung eines Strafverfahrens

Im österreichischen Strafrecht ist die Einstellung eines Strafverfahrens ein entscheidender Prozess, der unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt. Dieser Artikel bietet eine umfassende Übersicht über die Bedingungen, unter denen ein Strafverfahren eingestellt werden kann, die Rolle des Strafverteidigers und das Antragsverfahren.

Gründe für die Einstellung eines Strafverfahrens

Ein Strafverfahren kann aus mehreren Gründen eingestellt werden:

  • Mangel an Beweisen: Unzureichende Beweislage zur Stützung einer Anklage.
  • Verjährung: Die Tat liegt zeitlich so weit zurück, dass eine Verfolgung gesetzlich nicht mehr möglich ist.
  • Geringfügigkeit: Die Tat wird als zu unbedeutend für eine weitere Verfolgung angesehen.

Rolle des Strafverteidigers

Ein erfahrener Strafverteidiger kann die Chancen auf eine erfolgreiche Einstellung des Verfahrens erheblich steigern. Er prüft den Fall sorgfältig und stellt gegebenenfalls einen fundierten Antrag auf Verfahrenseinstellung.

Wartefristen für Einstellungsanträge

  • Vergehen: Für Delikte mit einer Strafdrohung von bis zu 3 Jahren besteht eine Wartefrist von drei Monaten.
  • Verbrechen: Bei Delikten mit einer Strafdrohung von mehr als 3 Jahren beläuft sich die Wartefrist auf sechs Monate.

Antragsverfahren auf Einstellung

Der Antrag auf Einstellung eines Ermittlungsverfahrens, auch "Einstellungsantrag" genannt, ist in § 108 StPO geregelt. Es gibt zwei Hauptgründe für einen solchen Antrag:

  1. Nichtstrafbarkeit der Tat: Die vorgeworfene Tat ist nicht strafbar.
  2. Unzureichende Ermittlungsergebnisse: Die bisherigen Ermittlungsergebnisse rechtfertigen keine weitere Verfolgung.

Der Antrag ist an die zuständige Staatsanwaltschaft zu richten, die dann über die Einstellung entscheidet oder den Antrag zur gerichtlichen Entscheidung vorlegt.

Bedeutung für Beschuldigte

Die Möglichkeit, einen Antrag auf Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu stellen, eröffnet Beschuldigten eine aktive Rolle im Ermittlungsprozess. Sie ermöglicht es, Einfluss auf den Fortgang des Verfahrens zu nehmen und gegebenenfalls eine frühzeitige Beendigung zu erreichen.

Fazit

Die Einstellung eines Strafverfahrens in Österreich hängt von verschiedenen Faktoren ab und erfordert oft das geschickte Vorgehen eines erfahrenen Strafverteidigers. Das Wissen um die rechtlichen Grundlagen und das Verständnis für das Antragsverfahren können entscheidend sein, um eine Einstellung zu erreichen.

Elektronische Fußfessel 

Die elektronische Fußfessel stellt in Österreich eine innovative Alternative zur klassischen Haft dar, die den Betroffenen ermöglicht, ihre Strafe unter bestimmten Bedingungen im eigenen Zuhause zu verbüßen. Diese Form des Hausarrests, die seit Herbst 2010 praktiziert wird, bietet eine Chance auf Rehabilitation und gesellschaftliche Reintegration, indem sie die soziale Isolation, die oft mit dem Gefängnisaufenthalt einhergeht, minimiert.

Voraussetzungen für die Gewährung

Die Justizanstalten prüfen sorgfältig, ob Kandidaten für die elektronische Überwachung infrage kommen. Zu den Hauptkriterien zählen:

  • Maximale Reststrafzeit: Die Reststrafe darf 12 Monate nicht überschreiten.
  • Stabile Lebensverhältnisse: Der Antragsteller muss über eine feste Wohnadresse und eine gesicherte Beschäftigung oder eine vergleichbare Tätigkeit verfügen.
  • Zustimmung der Mitbewohner: Alle Personen im gemeinsamen Haushalt müssen ihre schriftliche Einwilligung geben.
  • Positive Verhaltensprognose: Eine Einschätzung, die ein geringes Rückfallrisiko attestiert, ist erforderlich.

Durchführung und Überwachung

Die Überwachung erfolgt mittels einer elektronischen Einheit, die um den Fußknöchel des Betroffenen angebracht wird und dessen An- und Abwesenheit in der zugewiesenen Wohnadresse überprüft. Die Justizbehörde legt fest, unter welchen Bedingungen und zu welchen Zeiten der Antragsteller die Wohnung verlassen darf. Die Überwachungszentrale in Wien ist für die kontinuierliche Kontrolle zuständig.

Finanzielle Aspekte

Die Kosten für den elektronisch überwachten Hausarrest belaufen sich auf etwa 22 Euro pro Tag, die größtenteils die intensive Betreuung decken. Diese Kosten trägt der Verurteilte, es sei denn, es handelt sich um eine Untersuchungshaft, für die keine Kosten entstehen.

Positive Aspekte und Herausforderungen

Die elektronische Fußfessel ermöglicht es Verurteilten, ihr soziales und berufliches Leben fortzusetzen, während sie gleichzeitig ihrer Strafe nachkommen. Dies trägt zur Wiedereingliederung bei und verringert das Risiko sozialer Isolation. Allerdings sind die strengen Voraussetzungen und die Notwendigkeit einer umfassenden Überwachung auch Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt.

Fazit

Die elektronische Fußfessel in Österreich repräsentiert einen modernen Ansatz im Strafvollzug, der auf Rehabilitation und Integration setzt. Trotz der strengen Vorgaben und der erforderlichen Disziplin seitens der Betroffenen bietet sie eine wertvolle Alternative zum Gefängnisaufenthalt. Es empfiehlt sich, frühzeitig juristischen Beistand zu suchen, um die Chancen auf eine Bewilligung zu erhöhen.

Erstberatungsgespräch 

Ist das Erstberatungsgespräch unentgeltlich?

Ja, das Erstberatungsgespräch ist kostenfrei.

F

Festnahme eines Bekannten

Was sollte man eigentlich tun, wenn ein Bekannter festgenommen wird?

Bei der Festnahme eines Bekannten sind folgende erste Schritte entscheidend:

  1. Aussageverweigerung: Der Festgenommene sollte jegliche Aussage verweigern, bis er einen Strafverteidiger konsultiert hat.

  2. Kontaktierung eines Strafverteidigers: Es ist wichtig, so schnell wie möglich einen erfahrenen Strafverteidiger zu kontaktieren.

  3. Akteneinsicht: Der Strafverteidiger wird Akteneinsicht beantragen, um die gegen den Mandanten vorliegenden Beweise zu prüfen.

  4. Entwicklung einer Verteidigungsstrategie: Zusammen mit dem Mandanten wird der Strafverteidiger eine passende Verteidigungsstrategie ausarbeiten.

Nach der Festnahme hat die Polizei 48 Stunden Zeit, um die Person in ein gerichtliches Gefangenenhaus zu bringen. Sobald die festgenommene Person im Gefängnis ist, hat das Gericht, repräsentiert durch einen Haft- und Rechtsschutzrichter, ebenfalls 48 Stunden Zeit für die Befragung des Festgenommenen.

Besuchsregelung im Gefängnis:

Ein Besuch im Gefängnis ist abhängig von der Bearbeitungszeit der Polizei und des Gerichts. Im schlimmsten Fall kann es bis zu 96 Stunden dauern, bevor ein Besuch möglich ist. Beispiel: Bei einer Festnahme am Dienstag wäre ein Besuch frühestens am Montag möglich.

Freispruch

Ein Freispruch im österreichischen Strafrecht bedeutet, dass das Gericht den Angeklagten nicht für schuldig befindet – entweder weil der Tatnachweis nicht gelungen ist oder weil das Verhalten nicht strafbar war (§ 6 StPO). Der Angeklagte gilt damit rechtlich als unschuldig, und das Verfahren ist beendet.

Wird ein Angeklagter freigesprochen, hat er nach § 393a StPO Anspruch auf einen pauschalen Kostenersatz durch den Staat, etwa für Verteidigerkosten. Die Höhe dieses Zuschusses richtet sich nach einer Verordnung und ist gedeckelt – die tatsächlichen Kosten (vor allem bei Wahlverteidigern) werden meist nicht vollständig abgedeckt. Der Antrag auf diesen Zuschuss muss innerhalb von 3 Jahren ab Rechtskraft des Urteils gestellt werden. Ein vollständiger Ersatz ist nur in Ausnahmefällen (z. B. bei rechtswidriger U-Haft) über Amtshaftungsklagen möglich.

G

Gewaltdelikte

Gewaltdelikte im österreichischen Strafgesetzbuch umfassen Straftaten, bei denen physische Gewalt gegen eine Person ausgeübt wird – darunter etwa Körperverletzung (§ 83 ff. StGB)schwere Nötigung (§ 106 StGB) oder Misshandlung (§ 92 StGB).

Ein wesentlicher Unterschied besteht zwischen fahrlässiger Körperverletzung (§ 88 StGB) – bei der die Verletzung unbeabsichtigt, durch Nachlässigkeit oder Sorgfaltsverstoß passiert – und vorsätzlicher Körperverletzung (§ 83 StGB), bei der die Tat absichtlich oder zumindest mit Eventualvorsatz begangen wird.

Die Bestimmung des § 39a StGB wurde im Zuge gesetzlicher Verschärfungen eingeführt, um dem besonderen Unrechtsgehalt von Gewalttaten und einem besseren Opferschutz und Prävention stärker Rechnung zu tragen.

Hier ist die Bestimmung im Wortlaut:

§ 39a. Änderung der Strafdrohung bei bestimmten Gewalttaten

(1) Hat ein Täter eine vorsätzliche strafbare Handlung unter Anwendung von Gewalt oder gefährlicher Drohung 

1. als Volljähriger gegen eine unmündige Person, 

2. gegen eine aufgrund besonderer Umstände schutzbedürftige Person unter Ausnützung deren besonderer Schutzbedürftigkeit, 

3. unter Einsatz eines außergewöhnlich hohen Ausmaßes an Gewalt oder nachdem der Tat eine solche Gewaltanwendung vorausgegangen ist, 

4. unter Einsatz oder Drohung mit einer Waffe oder 

5. mit mindestens einer weiteren Person in verabredeter Verbindung begangen, so treten die in Abs. 2 genannten Änderungen der Strafdrohung ein, wenn der jeweilige Umstand nicht schon die Strafdrohung bestimmt. 

(2) Demnach tritt an die Stelle der Androhung 

1. einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder der Androhung einer solchen Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen die Androhung einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten bis zu einem Jahr, 

2. einer Freiheitsstrafe, die kein Mindestmaß vorsieht und deren Höchstmaß ein Jahr übersteigt, die Androhung eines Mindestmaßes von drei Monaten Freiheitsstrafe, 

3. einer Freiheitsstrafe, deren Mindestmaß sechs Monate beträgt, die Androhung eines Mindestmaßes von einem Jahr Freiheitsstrafe, 

4. einer Freiheitsstrafe, deren Mindestmaß ein Jahr beträgt, die Androhung eines Mindestmaßes von zwei Jahren Freiheitsstrafe. 

(3) Die Anwendung des § 39 bleibt hievon unberührt. Bei der Anwendung des § 41 ist von den nach Abs. 2 geänderten Strafdrohungen auszugehen.

Dieser Paragraph wurde eingeführt, um bei bestimmten Gewaltanwendungen die Strafdrohungen zu verschärfen und somit dem erhöhten Unrechtsgehalt solcher Taten Rechnung zu tragen.

H

Hausarrest, elektronisch überwacht

Der elektronisch überwachte Hausarrest – umgangssprachlich bekannt als elektronische Fußfessel – ist eine Alternativform zum Strafvollzug in Österreich. Anstatt eine Freiheitsstrafe im Gefängnis zu verbüßen, darf die verurteilte Person die Strafe unter bestimmten Bedingungen in der eigenen Wohnung verbringen. Dabei wird sie mittels eines kleinen Geräts (der „Fußfessel“) elektronisch überwacht, um sicherzustellen, dass sie sich nur innerhalb eines festgelegten Bereichs aufhält oder genehmigten Tätigkeiten nachgeht (z. B. Arbeit, Arztbesuche).

Voraussetzungen sind u. a., dass die verhängte Freiheitsstrafe nicht mehr als 12 Monate beträgt (§ 156c StVG), ein geeigneter Wohnsitz besteht und keine Gefahr weiterer Straftaten ausgeht. Die Fußfessel ist besonders bei Ersttätern oder in sozial stabilen Verhältnissen eine Möglichkeit, Strafen resozialisierend und milder zu vollziehen.

Hausdurchsuchung

Bei einer Hausdurchsuchung in Österreich, einem tiefgreifenden Eingriff in die Privatsphäre, ist es entscheidend, Ihre Rechte und den korrekten Ablauf zu kennen. Hier ein prägnanter Überblick, was zu tun ist und welche Rechte Sie haben.

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Eine Hausdurchsuchung darf nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen stattfinden. Sie benötigt in der Regel eine richterliche Bewilligung, basierend auf einem begründeten Verdacht. Ausnahmen wie Gefahr im Verzug erlauben eine sofortige Durchführung ohne vorherigen Beschluss, wobei die Polizei nachträglich eine richterliche Bestätigung einholen muss.

Wichtige Rechte während der Durchsuchung

  • Durchsuchungsbefehl: Verlangen Sie Einsicht in den Durchsuchungsbefehl, um dessen Rechtmäßigkeit zu prüfen.
  • Anwesenheit: Sie haben das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein. Ziehen Sie, wenn möglich, eine Vertrauensperson oder einen Strafverteidiger hinzu.
  • Protokollführung: Ein Protokoll über die Durchsuchung wird angefertigt. Bei erfolgloser Suche können Sie eine Bestätigung darüber anfordern.

Tipps für Betroffene

  • Kooperation: Bleiben Sie ruhig und kooperieren Sie, ohne Ihre Rechte zu kompromittieren.
  • Keine Aussagen: Machen Sie ohne anwaltlichen Rat keine Aussagen und unterschreiben Sie nichts.
  • Dokumentation: Notieren Sie Details der Durchsuchung, darunter Namen und Dienstnummern der Beamten.

Umgang mit Hausdurchsuchungen ohne Befehl

In Notfällen kann die Polizei auch ohne Befehl handeln. In solchen Fällen ist es umso wichtiger, nachträglich rechtliche Beratung einzuholen, um die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu überprüfen.

Rechtsmittel einlegen

Bei Unstimmigkeiten oder Unrechtmäßigkeiten haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Durchsuchung einzulegen. Dies ändert zwar nicht sofort die Situation, kann aber langfristig zu einer Korrektur führen.

Fazit

Während einer Hausdurchsuchung ist es essenziell, die eigene Ruhe zu bewahren und sich der eigenen Rechte bewusst zu sein. Eine rechtzeitige Konsultation mit einem Strafverteidiger kann nicht nur zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung beitragen, sondern auch effektive Rechtsmittel einleiten.

I

Indiz und Beweis 

Ein Beweis ist jedes zulässige Mittel, das unmittelbar zur Feststellung eines relevanten Sachverhalts dient – z. B. zur Klärung der Täterschaft, des Tathergangs, der Schuldfrage usw.

Beispiele

  • Zeugenaussage: „Ich habe gesehen, wie Herr X zugeschlagen hat.“
  • Überwachungsvideo, das die Tat zeigt
  • DNA-Spur des Angeklagten am Tatort (wenn direkt dem Täter zuordenbar)

Beweis = unmittelbares Mittel zur Feststellung des Tatgeschehens.

Indiz

Ein Indiz ist ein sogenanntes mittelbares Beweismittel. Es bezieht sich nicht direkt auf den Tatbestand, sondern auf einen Begleitumstand, aus dem man logisch auf den Tatbestand schließen kann.

Beispiele

  • Der Angeklagte hatte am Tag nach dem Einbruch plötzlich sehr viel Bargeld.
  • Er wurde in Tatortnähe gesehen.
  • Die Jacke des Angeklagten hat eine Faser, die zur Tatortsumgebung passt.

Solche Umstände beweisen nicht direkt, dass er der Täter ist – sie sprechen aber dafür.

Indiz = mittelbarer Hinweis auf den Tatnachweis, muss erst interpretiert und zusammengesetzt werden.

Fazit

  • Beweis: direkt, unmittelbar, z. B. Geständnis, Videoaufnahme
  • Indiz: indirekt, mittelbar, z. B. Verhalten, Umstände, Spuren, aus denen auf die Täterschaft geschlossen wird

Oft reicht ein einzelnes Indiz nicht aus – mehrere Indizien können aber in der Gesamtschau einen überzeugenden Beweiswert entfalten

J

Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe spielt eine entscheidende Rolle im Umgang mit straffällig gewordenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie dient als Brücke zwischen dem Strafverfahren und sozialpädagogischer Betreuung, mit dem Ziel, die jungen Menschen positiv zu beeinflussen und ihnen eine zweite Chance zu geben.

Aufgabe

Die Hauptaufgabe der Jugendgerichtshilfe ist es, junge Menschen im Strafverfahren zu unterstützen und zu beraten. Sie soll dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft ein vollständiges Bild der Persönlichkeit des Jugendlichen liefern. Wichtig zu wissen ist, dass die Teilnahme an Terminen bei der Jugendgerichtshilfe freiwillig ist und sorgfältig überlegt sein sollte.

Beratung und Begleitung

  • Beratung durch einen Strafverteidiger: Vor einem Termin bei der Jugendgerichtshilfe wird empfohlen, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein spezialisierter Strafverteidiger kann helfen, die richtige Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
    Da bei einem solchen Termin Fragen gestellt werden, deren Beantwortung die prozessuale Position massiv beeinträchtigen können, sollte man keinesfalls ohne Anwalt oder Strafverteidiger hingehen!
  • Sozialpädagogische Betreuung: Die Jugendgerichtshilfe bietet neben der Beratung auch sozialpädagogische Begleitung an, um die Entwicklung des Jugendlichen positiv zu beeinflussen.

Aufgaben und Tätigkeitsfelder

  • Jugenderhebungen: Erfassung der Lebens- und Familienverhältnisse, persönlichen Entwicklung und sonstigen Umstände des Jugendlichen.
  • Haftentscheidungshilfe: Bei Jugendlichen in Untersuchungshaft ermittelt die Jugendgerichtshilfe die Umstände, die für eine mögliche Freilassung relevant sind.
  • Krisenintervention: In akuten Fällen setzt die Jugendgerichtshilfe Maßnahmen zur Abwendung von Schäden oder Gefahren für die Erziehung oder Gesundheit des Jugendlichen.

Wichtig: Vorsicht bei Aussagen! Da die Jugendgerichtshilfe dem Gericht Bericht erstattet, ist es wichtig, bei Gesprächen keine unbeabsichtigten Selbstbelastungen vorzunehmen.

Jugendstrafrecht

Das österreichische Jugendstrafrecht zielt darauf ab, jungen Menschen, die strafrechtliche Normen verletzt haben, eine zweite Chance zu geben, ohne ihre Zukunft zu gefährden. Mit einem Fokus auf Erziehung und Resozialisierung statt reiner Bestrafung bietet es Jugendlichen und jungen Erwachsenen spezielle Schutzmaßnahmen und mildere Strafen. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Aspekte des Jugendstrafrechts, die sowohl Eltern als auch Jugendliche kennen sollten.

Kernpunkte des Jugendstrafrechts

  • Zielsetzung: Erziehung steht im Vordergrund, um Jugendliche vor den langfristigen Folgen einer Vorstrafe zu bewahren.
  • Alterskategorien:
    • Unter 14 Jahren: Kinder sind nicht deliktsfähig und somit nicht strafrechtlich verantwortlich. Jedoch können erzieherische Maßnahmen wie die Unterbringung in betreuten Wohnformen angeordnet werden.
    • 14 bis 18 Jahre: Personen in dieser Altersgruppe gelten als Jugendliche. Für sie gibt es keine Mindeststrafen, und die Höchststrafe wird halbiert.
    • 18 bis 21 Jahre: Als junge Erwachsene betrachtet, unterliegen sie den allgemeinen Strafandrohungen, allerdings ohne Mindeststrafen.

Besonderheiten im Verfahren

  • Verteidigung: Für Jugendliche ist die Beiziehung eines spezialisierten Strafverteidigers essenziell, um nachteilige Konsequenzen zu vermeiden.
  • Öffentlichkeitsausschluss: Die Hauptverhandlung kann zum Schutz der Jugendlichen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
  • Schöffen und Geschworene: Bei Verfahren gegen Jugendliche müssen Schöffen oder Geschworene Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen haben.

Rechtsfolgen und Maßnahmen

  • Strafrahmen: Für Jugendliche gelten niedrigere Strafrahmen als für Erwachsene. Die Höchstmaß aller Freiheitsstrafen wird auf die Hälfte reduziert, und es gibt keine Mindeststrafen.
  • Strafregister: Verurteilungen von Jugendlichen werden unter bestimmten Voraussetzungen ins Strafregister eingetragen, können aber nach einer gewissen Zeit gelöscht werden.

Praktische Tipps für Eltern

Rechtsbeistand suchen: Bei einer polizeilichen Vorladung oder Hausdurchsuchung ist die sofortige Konsultation eines erfahrenen Strafverteidigers im Jugendstrafrecht unerlässlich.

Erzieherische Unterstützung: Neben den rechtlichen Schritten sollten Eltern auch überlegen, wie sie ihr Kind vor zukünftigen Problemen schützen können.

Zusammenfassung

Das Jugendstrafrecht in Österreich bietet einen Rahmen, der junge Menschen vor den vollen Konsequenzen des allgemeinen Strafrechts schützt, um ihre Chancen auf eine erfolgreiche Zukunft nicht zu beeinträchtigen. Durch die Betonung auf Erziehung und die Möglichkeit, milde Strafen zu verhängen, wird versucht, Jugendliche wieder in die Gesellschaft zu integrieren, ohne sie unnötig zu stigmatisieren. Eltern spielen eine entscheidende Rolle in diesem Prozess, indem sie ihren Kindern die notwendige Unterstützung und gegebenenfalls rechtliche Hilfe zur Verfügung stellen.

1. Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren (§ 1 JGG) und in bestimmten Fällen auch für junge Erwachsene bis 21 Jahre (§ 1 Abs 2 JGG).

2. Ziel ist nicht die Strafe an sich, sondern die Erziehung und Resozialisierung des Jugendlichen (§ 3 JGG).

3. Jugendliche sind nur strafbar, wenn sie einsichts- und urteilsfähig sind – bei Zweifeln wird ein Gutachten eingeholt (§ 4 JGG).

4. Diversion (z. B. Tatausgleich, gemeinnützige Leistungen) hat Vorrang gegenüber einer Verurteilung, wenn die Schuld nicht schwer wiegt (§ 6 JGG).

5. Untersuchungshaft darf nur bei besonders schweren Delikten und unter strengen Voraussetzungen verhängt werden (§ 35 JGG).

6. Die Strafen sind deutlich milder als bei Erwachsenen; z. B. maximal 10 Jahre Freiheitsstrafe selbst bei Mord (§ 5 JGG iVm § 33 JGG).

7. Es gelten besondere Verfahrensgrundsätze, z. B. ein speziell geschulter Jugendrichter und möglichst schonende Verhandlungsführung (§ 31 ff JGG).

8. Das der Gerichtsort richtet sich nach dem Wohnsitz des Jugendlichen. 

9. Die Jugendgerichtshilfe begleitet das Verfahren und liefert dem Gericht eine Einschätzung zur Persönlichkeit und sozialen Lage des Jugendlichen.

10. Eintragungen im Strafregister nach Jugendverurteilungen werden unter bestimmten Bedingungen nicht aufgenommen oder früher gelöscht (§ 3 Abs 2 StRegG).

K

Kind besuchen

Mein Kind ist in Untersuchungshaft: wann kann ich es besuchen? 

Das kommt ganz darauf an, wo sich Ihr Kind in Untersuchungshaft befindet. Wenn es sich in der Justizanstalt Wiener Neustadt befindet, ist es erforderlich, sich vorher einen Termin auszumachen. Anders schaut es aus bei erwachsenen Untersuchungshäftlingen in der Justizanstalt Wien Josefstadt: hier kommt man einfach zu den Öffnungszeiten hin und meldet sich an zum Besuch. Was in jedem Fall vorher erforderlich ist, ist eine sogenannte Sprechkarte: Das ist eine schriftliche Erlaubnis der Staatsanwaltschaft für den Besuch des Untersuchungshäftlings. In anderen Justizanstalten gibt es andere Regelungen.

Kosten und Honorare

Die Kosten, die im Rahmen eines Strafverfahrens entstehen, sind für viele Betroffene eine Quelle der Sorge und Unsicherheit. Dieser Artikel bietet eine klare und detaillierte Übersicht über die typischen Kosten und Honorarberechnungen, die in Strafverfahren in Österreich anfallen, und gibt hilfreiche Tipps zur Kostenminimierung.

1. Verständnis der Kostenstrukturen in Strafverfahren

Grundlagen der Kostenberechnung

Die Kosten in einem Strafverfahren variieren je nach:

  • Art des Falles
  • Zuständiger Instanz
  • Geschätztem Aufwand

Spezifische Kostenarten

  • Gerichtskosten: Abhängig von der Höhe der verhängten Strafe, mit Gebühren im ersten Rechtszug zwischen wenigen Hunderten bis Tausenden von Euros.
  • Kosten der Verteidigung: Diese müssen grundsätzlich vom Angeklagten selbst getragen werden, es sei denn, es erfolgt ein Freispruch. In diesem Fall leistet der Staat einen kleinen Beitrag zu den Verteidigerkosten, der diese Kosten aber nicht ansatzweise abdeckt. (§ 393 a StPO)

2. Honorarvereinbarungen und Pauschalhonorare

  • Honorar im Voraus: Im Strafrecht üblich, besonders bei Pauschalhonoraren, um finanzielle Transparenz zu gewährleisten.
  • Freispruch und Kosten: Bei einem Freispruch werden Kosten für die Verteidigung nicht vollständig vom Staat übernommen.
  • Kostenfreie Erstberatung: Ich biete diese Möglichkeit, um eine erste Einschätzung und einen Kostenvoranschlag zu erhalten.

3. Die Rolle der Rechtsschutzversicherung

  • Nicht alle Rechtsschutzversicherungen decken die Kosten eines Strafverfahrens. Es ist wichtig, den Versicherungsschutz im Voraus zu prüfen, insbesondere hinsichtlich vorsätzlicher oder fahrlässiger Delikte.

4. Kostenminimierung und finanzielle Vorbereitung

Tipps zur Kostenminimierung

  • Rechtsschutzversicherung: Prüfen Sie den Umfang Ihrer Versicherung.
  • Kostenfreie Erstberatung: Nutzen Sie diese Möglichkeit, um eine erste Kostenschätzung zu erhalten.
  • Honorarvereinbarungen: Diskutieren Sie Pauschalhonorare mit Ihrem Strafverteidiger, um Überraschungen zu vermeiden.

Finanzielle Vorbereitung

  • Budgetplanung: Berücksichtigen Sie alle möglichen Kosten im Vorfeld Ihrer Verteidigungsstrategie.
  • Akontozahlungen: Seien Sie auf Vorauszahlungen vorbereitet, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.

5. Fazit

Die Kosten eines Strafverfahrens können beträchtlich sein, lassen sich jedoch mit der richtigen Vorbereitung und Transparenz seitens des Rechtsbeistands besser handhaben. Eine klare Honorarvereinbarung, das Verständnis über die Struktur der anfallenden Kosten und die Nutzung einer Rechtsschutzversicherung können dazu beitragen, die finanzielle Belastung zu minimieren. Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig informieren und beraten lassen, um während des Verfahrens nicht von den Kosten überrascht zu werden.
In der Regel biete ich meinen Klienten pauschale Honorarvereinbarungen an, die sämtliche Leistungen für einen konkret beschriebenen Verfahrensabschnitt. Die Pauschalvereinbarung erfolgt immer schriftlich und wird meinen Klienten immer in Kopie mitgegeben.

Was sind eigentlich die typischen Kosten für ein Strafverfahren und wie werden Honorare berechnet?

Körperverletzung

Die Körperverletzung ist eine der zentralen Straftaten im österreichischen Strafrecht und in den §§ 83 ff StGB geregelt. Sie liegt vor, wenn jemand eine andere Person am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt (§ 83 StGB). Schon eine leichte Verletzung – etwa ein Bluterguss oder eine Prellung – genügt. 

Bei schwerer Körperverletzung (§ 84 StGB) ist das Opfer länger als 24 Tage am Körper oder an der Gesundheit geschädigt oder es kommt zu einer besonders schweren Folge (z. B. Knochenbruch) Wird die Tat mit besonderer Brutalität oder unter Verwendung einer Waffe begangen, drohen höhere Strafen. 

Fahrlässige Körperverletzung (§ 88 StGB) ist ebenfalls strafbar, etwa bei Verkehrsunfällen. 

Bei einvernehmlichen Raufhändeln oder Bagatellen kann die Strafbarkeit entfallen (§ 90 StGB). Die einfache Körperverletzung ist kein Privatanklagedelikt, wird also jedenfalls verfolgt, wenn das Opfer Anzeige erstattet. Es handelt sich dabei um sogenannte Offizialdelikte. Wichtig ist stets die Abgrenzung zu Notwehr, Einwilligung oder ärztlichen Eingriffen.

L

Ladung

Im österreichischen Strafprozessrecht ist die Ladung eine behördliche Aufforderung zum Erscheinen bei einer bestimmten Verfahrenshandlung, z. B. zur Vernehmung, zur Hauptverhandlung, zu einer Gegenüberstellung oder Begutachtung. Sie dient dazu, die Anwesenheit einer bestimmten Person – sei es ein BeschuldigterZeugeSachverständiger oder ein Opfer – sicherzustellen, um das Verfahren ordnungsgemäß durchführen zu können. Die rechtliche Grundlage findet sich in der Strafprozessordnung (StPO)

Die Ladung muss bestimmte Formvorschriften erfüllen: Sie hat schriftlich zu erfolgen (in dringenden Fällen auch telefonisch oder mündlich), den Zweck der Ladung, die Verfahrensrolle der betroffenen Person, den Ort, das Datum und die Uhrzeit anzugeben. Eine ordnungsgemäße Ladung ist Voraussetzung für prozessuale Maßnahmen wie eine Vorführung oder die Verhängung einer Geldstrafe im Falle des unentschuldigten Fernbleibens.

Wer trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erscheint, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen – insbesondere kann das Gericht die zwangsweise Vorführung anordnen. 

Bei Zeugen kann auch Beugestrafe verhängt werden (§ 165 StPO). Im Fall eines Angeklagten kann das Fernbleiben unter Umständen zur Verhandlung in Abwesenheit führen, wenn dies gesetzlich zulässig ist. 

Die Ladung stellt somit ein zentrales Instrument zur Sicherstellung eines geordneten und effizienten Strafverfahrens dar. Sie ist ein Ausdruck des staatlichen Strafanspruchs, aber auch ein Teil der Verfahrensgarantien, da sie dem Betroffenen ermöglicht, rechtzeitig und informiert an seinem Verfahren teilzunehmen.

M

Mehrere Beschuldigte verteidigen

Kann ein Strafverteidiger eigentlich auch zwei oder mehrere Beschuldigte gleichzeitig verteidigen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Allerdings ist es nur dann möglich, wenn sich die Angeklagten nicht widersprechen beziehungsweise nicht belasten. Zwei einander belastende Angeklagte kann ein Strafverteidiger/Anwalt nicht zusammen vertreten verteidigen. Das nennt man eine Kollision und die ist standrechtlich absolut verboten.

Mittäterschaft

Mittäterschaft bedeutet, dass mehrere Personen eine Straftat gemeinsam begehen, wobei jede einzelne bewusst und gewollt zur Tat beiträgt. Es reicht nicht, bloß „dabei zu sein“ – alle Beteiligten müssen aktiv und mit eigenem Tatbeitrag an der Durchführung der Straftat mitwirken. Dabei ist es nicht erforderlich, dass jeder alles selbst macht – es genügt, wenn sich die Beteiligten arbeitsteilig verhalten und bewusst auf ein gemeinsames Ziel hinarbeiten.

Typisch für Mittäterschaft ist der sogenannte gemeinsame Tatplan. Dieser kann ausdrücklich abgesprochen sein, ergibt sich aber oft auch stillschweigend aus dem Verhalten der Beteiligten. Alle Mittäter haften gleichwertig für die gesamte Tat, auch wenn einzelne nur Teilhandlungen übernehmen.

Beispiel: Zwei Personen wollen gemeinsam einen Einbruch begehen. Eine Person bricht die Tür auf, die andere durchsucht die Wohnung. Obwohl sie unterschiedliche Rollen übernehmen, gelten beide als Mittäter und sind für den gesamten Einbruch strafrechtlich verantwortlich.

N

Nachträgliche Strafmilderung

Der A stiehlt den B 100.000 € und wird zu einer Strafe von zwölf Monaten Gefängnis verurteilt. Nun beginnt der A mithilfe seiner Familie monatliche Raten von Euro 5000 an den B zurückzuzahlen.

Wenn dann ein nicht unerheblicher Teil des Schadens durch die Ratenzahlungen gut gemacht worden ist, kann man einen Antrag auf sogenannte nachträgliche Strafmilderung stellen.

In diesem Fall kann es zu einer Reduktion von mehreren Monaten Haft kommen, wenn man dem Gericht nachweist, dass man den Schaden zumindest größtenteils wieder gut gemacht hat.

Nachträgliche Strafmilderung heißt es deshalb, weil – wenn die Zahlung schon vor dem Urteil getätigt worden wäre – dies auch stark mildernd gewirkt hätte und somit zu einem niedrigeren Urteil geführt hätte. Aus diesem Grund wäre es auch sinnvoller, bereits vor einem Urteil den Schaden gutzumachen.

Notwehr

Notwehr ist das Recht, einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf sich selbst oder auf einen anderen mit angemessenen Mitteln abzuwehren. Dieses Prinzip erlaubt es, sich zu verteidigen, ohne dafür bestraft zu werden. Ein Angriff muss dabei wirklich unmittelbar bevorstehen oder gerade stattfinden – ein vergangener oder bloß befürchteter Angriff reicht nicht. Außerdem muss die Verteidigung gegen einen rechtswidrigen Angriff gerichtet sein – also einen, der ohne Rechtfertigung erfolgt.

Die Reaktion muss erforderlich und verhältnismäßig sein. Das bedeutet: Es darf nur das mildeste geeignete Mittel eingesetzt werden, das den Angriff wirksam abwehrt. Eine überzogene oder übermäßig aggressive Reaktion fällt nicht unter Notwehr und kann selbst strafbar sein – etwa als Körperverletzung oder gar Tötung.

In der Praxis ist es allerdings so, dass österreichische Gerichte Notwehr äußerst zurückhaltend anerkennen. Wer sich auf Notwehr beruft, trägt die Beweislast, dass ein rechtswidriger Angriff vorlag und seine Reaktion angemessen war. Viele Angeklagte behaupten nach einer Auseinandersetzung, sie hätten sich nur verteidigt – doch wenn keine objektiven Beweise oder unabhängige Zeugen dafür sprechen, glauben die Gerichte diese Darstellung oft nicht.

Zudem wird bei körperlicher oder sogar tödlicher Gegenwehr sehr streng geprüft, ob wirklich keine andere Möglichkeit bestanden hätte, dem Angriff auszuweichen oder diesen abzuschwächen. 

Rein rechtlich gibt es keine Ausweichpflicht: In der Praxis sieht das allerdings oft ganz anders aus:

In vielen Fällen urteilen nämlich Gerichte, dass die Reaktion überschießend oder unangemessen war – etwa wenn ein Schlag mit einem Messer oder einer Flasche erfolgte, obwohl ein einfaches Weglaufen möglich gewesen wäre.

Gerade bei gegenseitigen Streitigkeiten in Lokalen, auf der Straße oder im familiären Bereich gehen die Gerichte oft davon aus, dass beide Seiten zur Eskalation beigetragen haben – dann entfällt der Notwehrschutz. Fazit: Notwehr ist im Gesetz vorgesehen, aber in der Realität des Strafverfahrens nur schwer durchsetzbar und wird selten anerkannt. Wer sich darauf berufen will, braucht gute Beweise und eine sehr präzise Darstellung des Geschehens. Es ist daher dringend anzuraten, sich diesbezüglich an einen professionellen Strafverteidiger zu wenden. 

O

Opfer

Im österreichischen Strafprozess hat das Opfer eine besondere Stellung, die über die eines bloßen Zeugen hinausgeht. Als Opfer gilt jede Person, die durch eine Straftat unmittelbar an Rechten oder rechtlich geschützten Interessen verletzt wurde. Dazu zählen sowohl körperlich, seelisch oder materiell Geschädigte als auch Hinterbliebene bei Tötungsdelikten. Das Strafgesetzbuch schützt das Opfer durch zahlreiche Tatbestände wie Körperverletzung, Freiheitsdelikte, Sexualdelikte oder Eigentumsdelikte.

Im Strafprozess hat das Opfer verschiedene Verfahrensrechte: Es kann sich etwa als Privatbeteiligte/rdem Verfahren anschließen, um zivilrechtliche Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Zudem hat es das Recht auf AussageEinsicht in AktenteileVerständigung über Verfahrensfortschritte und in bestimmten Fällen das Recht auf Prozessbegleitung. Bei Sexual- und Gewaltdelikten steht dem Opfer psychosoziale und juristische Unterstützung zu.

In der StPO sind auch besondere Schutzrechte normiert – z. B. Vermeidung der Begegnung mit dem Täter, schonende Vernehmung oder Anonymisierung bei Gefährdung. Opfer dürfen im Verfahren eigene Anträge stellen, etwa auf Beweiserhebung oder Akteneinsicht.

Trotz dieser Rechte fühlen sich Opfer im Verfahren oft benachteiligt oder psychisch belastet, insbesondere wenn Aussage gegen Aussage steht oder sie mehrfach vernommen werden. Die Rolle des Opfers hat in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung gewonnen – vor allem durch das Opferrechtegesetz und die Stärkung der Prozessbegleitung. Das Ziel ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Rechten des Angeklagten und dem Schutz der Opfer.

P

Polizei

Im österreichischen gerichtlichen Strafrecht und der Strafprozessordnung (StPO) hat die Polizei, insbesondere die Kriminalpolizei, eine zentrale Rolle in der Strafverfolgung. Sie ist das „verlängerte Organ“ der Staatsanwaltschaft und handelt sowohl eigenständig als auch im Auftrag der Staatsanwaltschaft.

Hier die wichtigsten Aufgaben im Überblick:

1. Ermittlungstätigkeit: Die Kriminalpolizei führt Erhebungen zur Aufklärung des Anfangsverdachts durch – dazu gehören Spurensicherung, Tatortarbeit und Ermittlungen gegen unbekannte oder bekannte Täter.

2. Beweissicherung: Sie sichert Beweismittel wie DNA, Tatwerkzeuge, digitale Daten oder Zeugen- und Beschuldigtenaussagen.

3. Vernehmungen: Die Polizei vernimmt Zeugen, Opfer und Beschuldigte nach den Vorgaben der StPO und dokumentiert diese für das Strafverfahren.

4. Festnahme und Vorführung: Bei dringendem Tatverdacht und bestimmten Voraussetzungen darf sie Personen vorläufig festnehmen und dem Gericht zuführen.

5. Durchführung von Zwangsmaßnahmen: Mit richterlicher Bewilligung oder bei Gefahr in Verzug führt die Polizei Hausdurchsuchungen, Überwachungen oder Telefonüberwachungen durch.

6. Opfer- und Gefährdungsschutz: Sie ergreift Schutzmaßnahmen für gefährdete Opfer (z. B. Wegweisungen bei häuslicher Gewalt) und informiert über Opferrechte.

7. Berichtspflicht: Die Polizei ist verpflichtet, der Staatsanwaltschaft laufend über den Stand und das Ergebnis der Ermittlungen zu berichten.

8. Koordination mit anderen Behörden: Bei grenzüberschreitender Kriminalität arbeitet sie mit internationalen Behörden wie Europol oder Interpol zusammen.

Die Polizei agiert somit in einem gesetzlich klar geregelten Rahmen und muss bei jedem Schritt die Grundrechte der Betroffenen beachten. Sie darf nicht „auf eigene Faust“ ermitteln, sondern ist immer an das Legalitätsprinzip, die StPO und – im gerichtlichen Verfahren – die Weisungen der Staatsanwaltschaft gebunden.

Polizeikontrollen

In Österreich sind die Rechte und Pflichten bei Polizeikontrollen klar definiert, um das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und persönlichen Freiheiten zu wahren. Dieser Artikel bietet einen prägnanten Überblick über Ihre grundlegenden Rechte während einer Polizeikontrolle und gibt praktische Hinweise für den Umgang mit solchen Situationen.

Grundrechte bei Polizeikontrollen

  • Information über den Kontrollgrund: Jede kontrollierte Person hat das Recht, über den Grund der Maßnahme informiert zu werden.
  • Identifikation des Beamten anfordern: Sie können die Dienstnummer des kontrollierenden Beamten verlangen, um die Transparenz der Kontrolle zu gewährleisten.

Umgang mit einer Polizeikontrolle

  • Einspruch bei Rechtsverletzungen: Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihre Rechte während der Kontrolle verletzt wurden, ist es wichtig, die Details der Kontrolle festzuhalten und rechtliche Schritte zu erwägen.
  • Kooperation und Ruhe bewahren: Auch wenn Sie Ihre Rechte kennen und wahrnehmen, ist es ratsam, ruhig zu bleiben und kooperativ zu sein, um die Situation nicht zu eskalieren.

Wichtige Aspekte bei Personenkontrollen

  • Ausweispflicht und Identitätsfeststellung: Die Polizei darf Ihre Identität feststellen, wenn der Verdacht einer Straftat besteht. Österreichische Staatsbürger sind nicht immer verpflichtet, einen Ausweis bei sich zu tragen, aber das Fehlen kann zu Verzögerungen führen.
  • Durchsuchungen und körperliche Untersuchungen: Diese müssen verhältnismäßig sein und dürfen nur unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden, etwa bei Verdacht auf eine Straftat. Die Untersuchung muss von einer Person des gleichen Geschlechts durchgeführt werden.

Fazit

Das Wissen um Ihre Rechte bei einer Polizeikontrolle ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass Sie angemessen und respektvoll behandelt werden. Bei Zweifeln oder vermuteten Rechtsverletzungen ist es ratsam, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Q

Quälen von Unmündigen

Der Straftatbestand des Quälens von Unmündigen, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Personen ist in Österreich im § 92 StGB geregelt. Er stellt ein besonders schwerwiegendes Unrecht dar und dient dem Schutz von Personen, die auf Fürsorge und Schutz angewiesen sind. Gemeint sind insbesondere Kinder unter 14 Jahren (Unmündige)Jugendlichekrankepflegebedürftige oder geistig beeinträchtigte Personen.

Eine Strafbarkeit liegt vor, wenn jemand eine solche Person quältroh misshandeltvernachlässigt oder psychisch schwer schädigt. Auch wiederholte demütigende oder einschüchternde Behandlung kann den Tatbestand erfüllen. Quälen meint dabei das Zufügen länger andauernder oder sich wiederholender körperlicher oder seelischer Leiden. Es muss keine schwere Verletzung entstehen – das Leiden an sich ist entscheidend.

Typische Täter sind oft Eltern, Stiefeltern, Pflegepersonen oder Betreuungspersonal, also Personen, die eine Schutzpflicht gegenüber dem Opfer haben. Auch ein passives Verhalten, etwa das Unterlassen notwendiger Hilfe, kann strafbar sein, wenn dadurch Leid verursacht oder verlängert wird.

Die Strafen sind empfindlich: Es drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahre

Die Strafbarkeit besteht auch, wenn das Opfer die Behandlung nicht bewusst wahrnimmt – etwa bei Kleinkindern.

§ 92 StGB ist Ausdruck eines besonderen Kinderschutzgedankens im Strafrecht. Die Gerichte stellen bei der Anwendung des § 92 stark auf das Verhalten über einen gewissen Zeitraum ab. Einmalige Gewaltakte fallen eher unter Körperverletzung, während systematische Misshandlung oder emotionale Grausamkeit diesen eigenen Tatbestand erfüllt.

In der Praxis ist dieser Tatbestand besonders relevant bei Vernachlässigung im familiären BereichHeimskandalen, oder Kindesmisshandlung durch Bezugspersonen. Die Strafverfolgung erfolgt von Amts wegen, also unabhängig von einer Anzeige durch das Opfer. Opfer erhalten zudem besonderen Schutz, etwa durch Prozessbegleitung und nicht öffentliche Verhandlungen.

Die Bestimmung soll sicherstellen, dass besonders verletzliche Menschen nicht zum Spielball von Gewalt oder Machtmissbrauch werden – weder körperlich noch seelisch.

R

Rechtsmittel

Im österreichischen Strafprozessrecht gibt es zwei zentrale Rechtsmittel gegen ein Urteil eines Strafgerichts: die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung. Beide dienen dazu, eine gerichtliche Entscheidung überprüfen zu lassen – jedoch mit unterschiedlichen Schwerpunkten.

Die Nichtigkeitsbeschwerde richtet sich gegen Rechtsfehler im Verfahren. Sie überprüft, ob das Strafverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde, z. B. ob das Gericht unzulässige Beweise verwendet, gesetzliche Verfahrensvorschriften verletzt oder Begründungspflichten missachtet hat. Sie kann nur gegen Urteile eines Schöffengerichts oder Geschworenengerichts eingebracht werden, nicht bei Einzelrichterverfahren.

Die Berufung im Einzelrichterverfahren.  hingegen richtet sich gegen das Urteil in der Sache selbst, also gegen Schuld- und Strafzumessung. Mit einer Berufung kann man etwa geltend machen, dass das Gericht die Beweise falsch gewürdigt oder die Strafe unangemessen hoch oder niedrig festgesetzt hat. Die Berufung ist bei allen Urteilen zulässig, auch in Verfahren vor Einzelrichtern.

Man kann gegen ein Urteil eines Schöffengerichts oder Geschworenengerichts beide Rechtsmittel gleichzeitig ergreifen – das nennt sich dann Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde. In diesem Fall prüft zunächst der Oberste Gerichtshof die Nichtigkeitsbeschwerde, danach befasst sich das Berufungsgericht mit der Strafhöhe oder Schuldfrage, falls noch relevant.

Beide Rechtsmittel sind wichtige Werkzeuge, um Fehler des Gerichts zu korrigieren und die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens zu sichern. Sie unterliegen allerdings strengen Fristen und Formvorschriften und müssen in der Regel von einem Verteidiger oder einer Verteidigerin eingebracht werden.

Achtung: man muss auf jeden Fall binnen drei Tagen das Rechtsmittel anmelden, das erfolgt formlos mit einem einzigen Satz. Das muss man aber beim Erstericht binnen dieser Frist einbringen.

Wichtig zu wissen ist auch, dass nach Zustellung des Urteils eine vierwöchige Frist läuft, um das Rechtsmittel ausführlich zu schreiben und beim Erstgericht einzubringen

S

Strafbemessung bei Jugendlichen

Bei der Bemessung von Freiheitsstrafen für jugendliche Straftäter gelten in Österreich besondere Regeln, die sich vom allgemeinen Strafrecht deutlich unterscheiden. Ziel ist nicht die Strafe als solche, sondern die Erziehung, Entwicklung und soziale Wiedereingliederung des Jugendlichen. Freiheitsstrafen sollen daher nur als letztes Mittel verhängt werden, wenn keine milderen Maßnahmen – wie etwa Diversion, Erziehungsmaßnahmen oder Bewährung – ausreichen.

Die Strafen sind deutlich milder als bei Erwachsenen. Selbst bei schwersten Delikten wie Mord ist die Höchststrafe für Jugendliche begrenzt. Das Gericht muss bei der Strafzumessung besonders auf das Alter, die Reife, das soziale Umfeld, das Verhalten nach der Tat und mögliche Entwicklungschancen des Jugendlichen achten. Auch eine geringe Schuldfähigkeit, ein gestörtes Elternhaus oder Einfluss durch Gleichaltrige kann strafmildernd wirken.

Eine Freiheitsstrafe soll nur dann ausgesprochen werden, wenn andere Maßnahmen nicht geeignet sind, den Jugendlichen von weiteren Straftaten abzuhalten. Zudem soll das Urteil eine pädagogische Wirkung haben und die Chance auf Besserung erhalten. Häufig werden daher teilbedingte oder bedingte Strafenverhängt, also ein Teil der Strafe oder die gesamte Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Gerichte sind angehalten, jugendgerechte, nachvollziehbare und lebenspraktische Entscheidungen zu treffen, die eine positive Zukunftsperspektive eröffnen. Die Sanktionierung dient also nicht der Vergeltung, sondern dem Schutz der Gesellschaft und der Entwicklung des Jugendlichen.

Strafregister und Leumundszeugnis

Das österreichische Rechtssystem hält mit dem Strafregister Instrumente zur Dokumentation der strafrechtlichen Vergangenheit von Personen bereit. Diese Dokumente sind entscheidend für die Bewertung der Vertrauenswürdigkeit einer Person in vielen Lebenslagen.

  • Strafregister: Eine interne Datenbank, die sämtliche rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen einer Person festhält. Unter gewissen Bedingungen können Einträge nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden.
  • Leumundszeugnis (Strafregisterbescheinigung): Ein offizielles Dokument, das auf Anfrage ausgestellt wird und Auskunft gibt, ob und welche Einträge im Strafregister einer Person vorhanden sind.

Um Einträge im Strafregister zu verhindern, ist es ratsam, frühzeitig einen auf Strafrecht spezialisierten Strafverteidiger zu konsultieren. Optionen wie die außergerichtliche Diversion können helfen, das Leumundszeugnis sauber zu halten.

Für bestimmte Berufsfelder gibt es spezielle Formen der Strafregisterbescheinigung:

  • Bescheinigung für Kinder- und Jugendfürsorge
  • Bescheinigung für Pflege und Betreuung
  • Bescheinigung für terroristische und staatsfeindliche Strafsachen

Diese speziellen Bescheinigungen benötigen eine Bestätigung des Dienstgebers oder der betreffenden Organisation.

Die Beantragung eines Leumundszeugnisses ist persönlich bei der Landespolizeidirektion, beim Bürgermeister oder online möglich. Die Gebühren betragen allgemein 30,70 Euro oder 25 Euro bei elektronischer Beantragung.

EU-Bürger können anfragen, dass relevante Informationen aus den Strafregistern ihrer Heimatländer in die österreichische Bescheinigung einbezogen werden.

  • Die Bescheinigung wird zweisprachig ausgestellt, sofern keine Verurteilungen vorhanden sind.
  • Normalerweise erfolgt die Ausstellung sofort, vorausgesetzt, alle notwendigen Dokumente liegen vor.
  • Durch Gnadengesuche kann eine vorzeitige Tilgung von Verurteilungen oder eine Beschränkung der Strafregisterauskunft erreicht werden.

Fazit

Das Strafregister und das Leumundszeugnis sind essenzielle Bestandteile des österreichischen Justizsystems. Durch die Option der Tilgung und die Bereitstellung spezifischer Bescheinigungen für sensitive Tätigkeitsfelder wird ein Verhältnis zwischen Schutzbedürfnissen und Chancen zur Wiedereingliederung geschaffen.

T

Tathandlung

Die Tathandlung ist der zentrale Bestandteil jeder strafbaren Handlung – sie beschreibt das konkrete Verhalten, mit dem ein Täter den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht. Eine solche Handlung kann auf zwei Arten begangen werden: durch aktives Tun oder durch Unterlassen.

Bei der Begehung durch aktives Tun handelt es sich um ein sichtbares, nach außen gerichtetes Verhalten – etwa jemand schlägt eine andere Person, stiehlt eine Geldbörse oder beschädigt fremdes Eigentum. Hier liegt eine klare, willensgesteuerte Handlung vor, die unmittelbar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt.

Daneben kennt das österreichische Strafrecht aber auch die Begehung durch Unterlassen. Das bedeutet: Ein Täter macht nicht, was er rechtlich hätte tun müssen – und dadurch tritt ein strafbarer Erfolg ein. Allerdings ist nicht jede unterlassene Hilfeleistung automatisch strafbar. Strafrechtlich relevant wird das Unterlassen nur, wenn eine sogenannte Garantenstellung vorliegt. Das heißt, der Täter hatte eine besondere Rechtspflicht zum Handeln, etwa als Elternteil, Arzt, Lehrer oder Aufsichtsperson.

Wer in einer solchen Garantenstellung steht, wird rechtlich so behandelt, als hätte er selbst gehandelt. Beispiel: Eine Mutter sieht tatenlos zu, wie ihr Kind zu ertrinken droht, obwohl sie helfen könnte – das wird als strafbare Tötung durch Unterlassen gewertet.

Fazit

Ob durch aktives Tun oder durch pflichtwidriges Unterlassen – in beiden Fällen kann eine strafbare Tathandlung vorliegen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Garantenstellung bildet dabei die Brücke zwischen bloßem Nichtstun und echter strafrechtlicher Verantwortung.

Tatort

Der Tatort ist im österreichischen Strafrecht der Ort, an dem eine strafbare Handlung tatsächlich begangen wurde oder nach dem Plan des Täters hätte begangen werden sollen. Er spielt sowohl im materiellen Strafrecht als auch im Strafprozessrecht eine wichtige Rolle.

Aus strafrechtlicher Sicht ist der Tatort relevant, um festzustellen, wo das strafbare Verhalten oder dessen Erfolg eingetreten ist. Das kann z. B. bei einem Einbruch die Wohnung des Opfers, bei einem Betrug der Ort des Vermögensschadens oder bei einer Körperverletzung der Ort der physischen Auseinandersetzung sein. In manchen Fällen gibt es mehrere Tatorte gleichzeitig, etwa wenn Planung, Ausführung und Erfolg an verschiedenen Orten stattfinden (z. B. bei Internetkriminalität).

Im strafprozessualen Sinn ist der Tatort insbesondere für die Zuständigkeit des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft von Bedeutung. Grundsätzlich ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Tatort liegt. Auch für bestimmte Verfahrenshandlungen – wie Tatortbesichtigungen, Spurensicherung oder Nachstellung des Tathergangs – ist der Tatort zentral.

Zudem kann der Tatort auch bei der Beweisführung eine wichtige Rolle spielen, etwa wenn es um DNA-Spuren, Videoaufnahmen oder Zeugenaussagen geht, die den Ort und Ablauf der Tat bestätigen oder widerlegen. Nicht zuletzt ist der Tatort häufig auch Teil der öffentlichen Wahrnehmung eines Falles, vor allem bei spektakulären Verbrechen, und beeinflusst so die Ermittlungsdynamik und mediale Aufmerksamkeit.

Insgesamt ist der Tatort also nicht nur ein geografischer Punkt, sondern ein zentraler Bezugspunkt zur rechtlichen Bewertung einer Straftat, zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit und zur Rekonstruktion des Geschehens im Verfahren.

Tätige Reue

Erwischt und trotzdem straflos? Tätige Reue - was ist das?

Wie man trotz Begehung einer Straftat straflos wird. Kurz erklärt: Der A stiehlt dem B 1000 €. Der B kommt darauf und möchte Strafanzeige erstatten. Er hat allerdings Bedenken, ob der A das Geld noch hat beziehungsweise ausreichend Geld hat, um Schadenersatz zu leisten.

In dieser Situation kann der B dem A androhen, eine Strafanzeige zu erstatten, wenn der A nicht vor Erstattung der Anzeige den gestohlenen Betrag zurückgibt. Das bedeutet, er baut ihm eine goldene Brücke: wenn A  -bevor der B eine Anzeige erstattet - wird dem B sein Geld zurückgibt, bleibt A straflos.

Anders schaut es aus bei Ratenzahlungsvereinbarung:
Wenn der A dem B zum Beispiel 100.000 € gestohlen hat und mit dem B dann eine Ratenvereinbarung über monatlich 1000 € abschließt, bleibt er so lange straflos, als er die Ratenzahlungen pünktlich vornimmt bis zur vollständigen Tilgung.

Nach der Bezahlung der vollen Schuld ist der A wiederum straflos geworden.

Man hat hier also als Geschädigter ein Druckmittel, den Täter vor die Wahl zu stellen, entweder angezeigt zu werden oder den Schaden sofort oder in Raten wieder gutzumachen.

Auf diese Art und Weise kommt man als Opfer leichter zu seinem Geld als im Wege eines Strafverfahrens im Zuge einer sogenannten Privatbeteiligung.

Eine tätige Reue ist nur bei Eigentumsdelikten möglich wie zum Beispiel Diebstahl, Betrug oder ähnliches.

Tötungsdelikte

Im österreichischen Strafrecht werden Tötungsdelikte je nach Motiv, Tathergang und innerer Einstellung des Täters unterschiedlich beurteilt. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob jemand den Tod eines anderen Menschen absichtlich herbeigeführt hat oder ob es unbeabsichtigt, also fahrlässig geschah.

Bei einer vorsätzlichen Tötung wollte der Täter das Opfer töten oder hat zumindest den Tod als mögliche Folge seines Handelns in Kauf genommen. Je nachdem, ob besondere Umstände wie Grausamkeit, niedrige Beweggründe oder Planung hinzukommen, unterscheidet man zwischen verschiedenen Formen der vorsätzlichen Tötung. Diese werden unterschiedlich streng bewertet, abhängig von der Schwere und Verwerflichkeit der Tat.

Demgegenüber steht die fahrlässige Tötung, bei der der Tod zwar nicht gewollt war, aber durch Unachtsamkeit oder Pflichtverletzung verursacht wurde – etwa im Straßenverkehr oder bei gefährlichen Tätigkeiten. Auch hier spielt die Frage eine Rolle, wie vorhersehbar und vermeidbar der tödliche Ausgang war.

Das Strafrecht erkennt auch spezielle Fallgruppen wie die Tötung auf Verlangen oder besondere Schutzvorschriften bei der Kindstötung durch die Mutter. Ziel ist es, Tat und Täter differenziert zu beurteilen und die persönliche Schuld angemessen zu berücksichtigen. Entscheidend sind also nicht nur die äußeren Umstände, sondern auch das innere Tatmotiv und die Haltung des Täters gegenüber dem Geschehen.

U

Untersuchungshaft

Die Untersuchungshaft (U-Haft) stellt eine der gravierendsten Maßnahmen im österreichischen Strafjustizsystem dar und wird unter strengen Voraussetzungen angeordnet. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der U-Haft, von den Gründen über die Verteidigungsmöglichkeiten bis hin zum Prozessablauf.

Die U-Haft kann aus folgenden Gründen verhängt werden:

  • Fluchtgefahr: Besteht in der Sorge, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entziehen könnte.
  • Verdunkelungsgefahr: Risiko der Beweismanipulation durch den Beschuldigten.
  • Wiederholungsgefahr: Gefahr, dass der Beschuldigte erneut straffällig wird.
  • Dringender Tatverdacht: Überzeugende Indizien, die auf die Täterschaft des Beschuldigten hinweisen.

Betroffene und ihre Verteidiger haben mehrere Möglichkeiten, gegen die Anordnung der U-Haft vorzugehen:

  • Einspruch erheben: Gegen die Anordnung der U-Haft kann Einspruch eingelegt werden.
  • Haftprüfung beantragen: Die Notwendigkeit der U-Haft kann durch eine Haftprüfung überprüft werden.
  • Haftbeschwerde einlegen: Gegen die Fortsetzung der U-Haft kann Beschwerde beim Oberlandesgericht erhoben werden.

Die U-Haft wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Gericht angeordnet. Danach wird innerhalb von 48 Stunden nach der Festnahme erfolgt eine richterliche Vernehmung des Beschuldigten. Daraufhin finden Haftprüfungsverhandlungen in regelmäßigen Abständen statt, um die Fortdauer der U-Haft zu überprüfen.

Die U-Haft ist zeitlich begrenzt und abhängig von der Schwere der Tat sowie vom Verfahrensstand. Für Jugendliche und junge Erwachsene gelten spezielle Regelungen und Haftdauern.

Anstelle der U-Haft können gelindere Mittel angeordnet werden, wie beispielsweise:

  • Hausarrest: Unter strengen Auflagen kann der Beschuldigte in seinem Wohnsitz verbleiben.
  • Elektronische Überwachung: Möglich ist auch eine Überwachung mittels elektronischer Fußfessel.
  • Persönliche Gelöbnisse: Verpflichtungen, sich nicht vom Aufenthaltsort zu entfernen oder den Kontakt zu bestimmten Personen zu meiden.

Fazit

Die Untersuchungshaft ist ein einschneidendes Instrument im Rahmen der Strafverfolgung, dessen Anwendung sorgfältig geprüft und regelmäßig reevaluiert wird. Betroffene sollten frühzeitig rechtlichen Beistand suchen, um ihre Rechte effektiv zu wahren und die Möglichkeiten einer Enthaftung auszuloten.

V

Verbrechen und Vergehen

Im österreichischen Strafrecht wird zwischen Verbrechen und Vergehen unterschieden – diese Einteilung hat vor allem Bedeutung für das Strafmaß, die Verfahrensregeln und bestimmte Rechtsfolgen. Der Unterschied liegt dabei nicht in der moralischen Bewertung, sondern in der juristischen Einstufung nach der Schwere der Tat.

Ein Verbrechen ist eine schwerwiegende Straftat, etwa bei Gewaltverbrechen, schweren Eigentumsdelikten oder schweren Wirtschaftsdelikten. Sie gelten als besonders sozialschädlich und werden mit strengen strafprozessualen Regeln verfolgt. In solchen Fällen ist in der Regel auch der Einsatz der Geschworenen oder des Schöffengerichts vorgesehen.

Ein Vergehen ist demgegenüber eine weniger schwere Straftat, etwa kleinere Diebstähle, einfache Körperverletzung oder fahrlässige Delikte. Diese Taten gelten zwar ebenfalls als strafwürdig, betreffen aber meist alltäglichere Lebenssachverhalte und haben eine geringere rechtliche Tragweite.

Die Unterscheidung wirkt sich auch auf viele Details aus: etwa auf die Verjährungsfristen, die Art des Gerichtsverfahrens oder die Möglichkeit von Diversion und bedingter Nachsicht. Zudem kann sie Einfluss auf die Vorstrafe im Strafregister und die Folgen bei wiederholter Straffälligkeit haben. Trotz ähnlicher Strukturen unterscheiden sich Verbrechen und Vergehen daher in ihrer rechtlichen Gewichtung und prozessualen Behandlung deutlich.

Verteidigungsstrategie

Im Dickicht des Strafrechts kann die Wahl der richtigen Verteidigungsstrategie über das Schicksal eines Mandanten entscheiden. Eine maßgeschneiderte Herangehensweise, basierend auf einer gründlichen Aktanalyse und abgestimmt auf die individuelle Situation des Beschuldigten, ist entscheidend für den Erfolg. Hierbei steht nicht die Frage im Raum, ob eine "harte" oder "weiche" Verteidigungsstrategie besser ist, sondern vielmehr, welche Strategie den Bedürfnissen des Falls gerecht wird.

Eine detaillierte Akteneinsicht ist der Grundstein jeder Verteidigungsstrategie. Sie ermöglicht es dem Strafverteidiger oder Anwalt, Schwachstellen in der Beweisführung zu identifizieren und eine fundierte Strategie zu entwickeln. In dieser Phase ist es wichtig, dass der Mandant eng mit seinem Verteidiger zusammenarbeitet und alle relevanten Informationen zur Verfügung stellt.

Die Abstimmung der Aussage des Beschuldigten ist ein kritischer Schritt in der Verteidigungsplanung. Dabei sollte immer das Recht genutzt werden, DIE AUSSAGE ZU VERWEIGERN, bis eine klare Strategie festgelegt ist. Eine vorbereitete, schriftliche Aussage minimiert das Risiko von Widersprüchen und unbeabsichtigten Selbstbelastungen.

Vier Hauptstrategien der Strafverteidigung:

  1. Defensiv-Kooperative Strategie: Geeignet für Fälle, in denen eine Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden zu einer milderen Strafe führen kann. Diese Strategie beinhaltet oft ein Vollgeständnis und kann besonders in Jugendstrafverfahren angebracht sein.

  2. Defensiv-Zurückhaltende Strategie: Hier macht der Mandant begrenzte oder keine Angaben zur Sache, um das Risiko weiterer Belastungen zu minimieren. Diese Strategie kann sinnvoll sein, wenn die Beweislage gegen den Mandanten spricht.

  3. Offensiv-Zurückhaltende Strategie: Diese Strategie beinhaltet aktive Verteidigung gegen die Anklage, mit dem Ziel, Zweifel an der Schuld des Mandanten zu wecken. Sie ist vor allem in Fällen mit widersprüchlichen Zeugenaussagen oder mangelhafter Beweislage angebracht.

  4. Offensiv-Aggressive Strategie: Die härteste Form der Verteidigung, bei der versucht wird, das Verfahren an formellen Fehlern scheitern zu lassen oder durch Beweisanträge und das Anfechten von Beweismitteln die Anklage zu entkräften. Geeignet für schwerwiegende Anklagen, die lange Haftstrafen nach sich ziehen können.

Fazit

Die Auswahl der passenden Verteidigungsstrategie erfordert Erfahrung, juristisches Fingerspitzengefühl und eine enge Abstimmung zwischen Verteidiger und Mandant. Eine frühzeitige und umfassende Beratung durch einen spezialisierten Strafverteidiger oder Rechtsanwalt ist essenziell, um die bestmöglichen Ergebnisse im Strafverfahren zu erzielen.

Die Entwicklung einer effizienten Verteidigungsstrategie im Strafrecht folgt einem sorgfältigen Prozess:

  • Gründliche Aktanalyse: Ein Strafverteidiger nimmt sich ausreichend Zeit, um den Akt sorgfältig zu studieren, unabhängig vom Umfang. Eine genaue Kenntnis des Strafaktes ist essenziell, um eine erfolgversprechende Strategie zu erarbeiten.

  • Abstimmung der Aussage: Nach der Analyse des Aktes wird die Aussage des Beschuldigten optimal abgestimmt. Es ist ratsam, diese nicht mündlich bei der Polizei, sondern schriftlich mit dem Verteidiger zu machen, um Widersprüche oder unbeabsichtigte Selbstbelastungen zu vermeiden.

  • Umgang mit Polizeiaussagen: Eine vorschnell gemachte ungünstige Aussage kann später schwer korrigiert werden. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern – ein Recht, das stets genutzt werden sollte.

Praxistipp: Auch wenn Sie als Beschuldigter mindestens einmal bei der Polizei erscheinen müssen, nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht, um Ihre Position zu schützen.

Verwaltungsstrafrecht

Das Verwaltungsstrafrecht ist ein spezifischer Bereich des Rechtssystems, der sich mit Ordnungswidrigkeiten befasst und maßgeblich von Verwaltungsbehörden verwaltet wird. Im Gegensatz zum allgemeinen Strafrecht, welches gerichtliche Straftaten umfasst und durch die Staatsanwaltschaft verfolgt wird, konzentriert sich das Verwaltungsstrafrecht auf Verstöße, die nicht unmittelbar krimineller Natur sind, aber dennoch Sanktionen nach sich ziehen können.

Grundlegendes zum Verwaltungsstrafrecht

  • Definition und Zuständigkeit: Das Verwaltungsstrafrecht behandelt Regelverstöße, die in den Zuständigkeitsbereich von Verwaltungsbehörden fallen, wie zum Beispiel Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, das Sicherheitspolizeigesetz oder das COVID-19-Maßnahmengesetz.
  • Verwaltungsstrafen: Obwohl Verwaltungsstrafen oft als weniger schwerwiegend angesehen werden als gerichtliche Strafen, können sie dennoch zu erheblichen Geldbußen und in einigen Fällen sogar zu Freiheitsstrafen führen.

Arten von Verwaltungsstrafverfahren

  1. Abgekürztes Verfahren: Hierbei kann ohne umfangreiches Verfahren eine Strafe verhängt werden, gegen die allerdings Rechtsmittel eingelegt werden können.

  2. Ordentliches Verfahren: Dieses umfasst ein vorbereitendes Ermittlungsverfahren durch die Behörde, gefolgt von einem Straferkenntnis, gegen das Beschwerde erhoben werden kann.

Vermeidung von Strafregistereinträgen

Ein frühzeitiger Kontakt mit einem Strafverteidiger kann helfen, einen Eintrag im Strafregister zu vermeiden. Eine Möglichkeit hierfür ist die außergerichtliche Einigung oder die Anwendung einer Diversion, die eine formelle Verurteilung umgeht.

Besonderheiten im Verwaltungsstrafrecht

  • Doppelbestrafungsverbot: Eine Tat, die bereits gerichtlich geahndet wurde, darf nicht zusätzlich mit einer Verwaltungsstrafe belegt werden. Dieser Grundsatz ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert.

  • Rechtsmittel: Im Verwaltungsstrafrecht gelten sehr kurze Fristen für das Einlegen von Rechtsmitteln, weshalb eine schnelle Reaktion erforderlich ist.

Folgen eines Verwaltungsstrafverfahrens

Die Verhängung von Verwaltungsstrafen kann gravierende Folgen haben, wie zum Beispiel den Entzug der Fahrerlaubnis oder die Entziehung der Gewerbeberechtigung. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen.

Fazit

Das Verwaltungsstrafrecht spielt eine wichtige Rolle im österreichischen Rechtssystem, indem es die Einhaltung von Verwaltungsvorschriften sicherstellt. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften können Betroffene mit erheblichen Strafen rechnen. Eine rechtzeitige Beratung durch einen spezialisierten Strafverteidiger kann entscheidend sein, um die besten Ergebnisse in einem Verwaltungsstrafverfahren zu erzielen.

Verjährung 

Verjährung ist ein grundlegendes Prinzip im österreichischen Strafrecht und bedeutet, dass eine strafbare Handlung nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne nicht mehr verfolgt oder bestraft werden darf. Sie dient dem Rechtsfrieden, der Rechtssicherheit und dem Schutz vor einer unendlichen Strafverfolgung. Mit der Zeit verlieren Beweise an Klarheit, Erinnerungen verblassen, und es wird mit der Zeit natürlich immer schwieriger, ein faires Verfahren zu gewährleisten.

Die Verjährung beginnt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der Tatbegehung. Je nachdem, wie schwer die Tat ist, gilt eine unterschiedlich lange Verjährungsfrist. Für leichtere Delikte gilt eine kürzere Frist, für schwere Verbrechen eine längere – in besonders schweren Fällen kann die Verjährung auch ganz ausgeschlossen sein.

Während der Verjährungsfrist muss die Staatsanwaltschaft tätig werden – tut sie das nicht oder kommt es innerhalb dieser Frist nicht zu bestimmten Verfahrensschritten (Anzeige und erste gegen eine konkrete Person eingeleitete Ermittlungsschritte erlischt das staatliche Strafverfolgungsrecht. Das bedeutet: Selbst wenn die Schuld zweifelsfrei feststeht, darf keine Strafe mehr verhängt werden.

Es gibt auch bestimmte Umstände, die die Verjährung unterbrechen oder hemmen – etwa wenn sich der Täter im Ausland aufhält, wenn das Verfahren ausgesetzt wird oder wenn bestimmte gerichtliche Maßnahmen ergriffen werden. In solchen Fällen beginnt die Frist unter Umständen neu zu laufen oder wird für eine gewisse Zeit nicht weitergezählt.

Im Fall von Verjährung wird das Strafverfahren eingestellt oder nicht einmal eröffnet. Für Opfer kann dies emotional belastend sein, insbesondere wenn ein Täter bekannt ist, aber wegen Zeitablaufs nicht mehr verfolgt werden darf. Andererseits soll die Verjährung verhindern, dass Menschen auf unbegrenzte Zeit unter Strafandrohung leben müssen, obwohl möglicherweise keine verwertbaren Beweise mehr existieren.

In der Praxis ist die Verjährung daher ein Spannungsfeld zwischen Gerechtigkeit und Rechtssicherheit. Das österreichische Strafrecht versucht, durch differenzierte Fristen und klare Regeln einen fairen Ausgleich zu schaffen – sowohl im Interesse des Staates, als auch im Sinne der betroffenen Personen.

W

Wahrheitspflicht

Die Wahrheitspflicht ist eine zentrale Regel im Strafverfahren und bedeutet, dass Zeugen verpflichtet sind, die Wahrheit zu sagen. Wer als Zeuge vor Gericht geladen wird, muss vollständig und wahrheitsgemäß aussagen. Das dient der Aufklärung des Sachverhalts und der gerechten Urteilsfindung. Wer als Zeuge lügt oder etwas Wesentliches verschweigt, macht sich strafbar – etwa wegen falscher Beweisaussage.

Für Beschuldigte oder Angeklagte gilt diese Pflicht nicht. Im Gegenteil: Ein Beschuldigter hat das Recht zu schweigen oder sich zu verteidigen, wie er es für richtig hält – auch wenn das bedeutet, Sachverhalte zu verdrehen oder Dinge zu verschweigen. Er darf lügen, ohne sich deshalb strafbar zu machen. Der Grund dafür liegt im Selbstschutz: Niemand muss zu seiner eigenen Verurteilung beitragen.

Der große Unterschied liegt also darin, dass Zeugen aktiv zur Wahrheitsfindung beitragen müssen, während Angeklagte dies nicht müssen. 

Wer als Zeuge erscheint, aber selbst verdächtigt werden könnte, kann sich auf das Aussageverweigerungsrecht berufen – um sich nicht selbst zu belasten. In solchen Fällen muss das Gericht den Zeugen über seine Rechte aufklären. Die Wahrheitspflicht gilt also nicht absolut, aber dort, wo sie greift, ist sie ein fundamentales Prinzip des Strafverfahrens.

Widerstand gegen die Staatsgewalt

Widerstand gegen die Staatsgewalt liegt vor, wenn sich jemand aktiv gegen eine rechtmäßige Amtshandlung von Behörden oder Exekutivorganen – etwa der Polizei – zur Wehr setzt. Es handelt sich dabei um ein strafbares Verhalten, das die Durchsetzung staatlicher Maßnahmen behindert oder verhindert. Die betroffenen Amtshandlungen können z. B. Festnahmen, Identitätsfeststellungen, Durchsuchungen oder andere polizeiliche Maßnahmen sein.

Damit der Tatbestand erfüllt ist, muss der Widerstand körperlich oder tätlich sein – also etwa durch Schläge, Schubsen, oder Abwehrbewegungen gegen die Polizei. Reine verbale Kritik oder Beschimpfungen reichen in der Regel nicht aus. Entscheidend ist, dass die betroffene Amtshandlung rechtmäßig erfolgt. Wenn die Maßnahme selbst rechtswidrig war, kann der Betroffene unter Umständen Notwehr oder Selbsthilfe geltend machen.

Oft tritt dieser Tatbestand bei DemonstrationenAlkoholkontrollenFestnahmen im öffentlichen Raum oder in emotional aufgeladenen Situationen auf. Auch spontane Gegenwehr ohne länger geplanten Vorsatz kann strafrechtlich relevant sein. Der Widerstand kann nicht nur zu einer Anzeige führen, sondern auch zur Anwendung weiterer Zwangsmaßnahmen durch die Polizei – etwa zur Fixierung, zu Pfefferspray oder unmittelbarem Zwang.

Im Strafverfahren wird geprüft, ob die Amtshandlung ordnungsgemäß war und wie weit der Beschuldigte in seiner Reaktion ging. In der Praxis kommt es häufig zu Missverständnissen oder überzogenen Reaktionen – sowohl auf Seiten der Behörden als auch der Betroffenen. Das Strafrecht schützt hier die Funktionsfähigkeit staatlicher Vollzugsorgane, ohne jedoch die Rechte des Einzelnen völlig auszublenden.

Wer sich zu Recht ungerecht behandelt fühlt, muss den rechtsstaatlichen Weg der Beschwerde oder Anfechtung wählen – nicht den physischen Widerstand. Andernfalls riskiert man nicht nur eine Verurteilung, sondern auch eine Eskalation mit möglicherweise gravierenden Folgen.

Wiederaufnahme eines Strafverfahrens

Die Möglichkeit der Wiederaufnahme eines Strafverfahrens in Österreich bietet Verurteilten unter bestimmten Voraussetzungen eine zweite Chance. Dieser Artikel beleuchtet die Bedingungen, unter denen eine Wiederaufnahme möglich ist, und gibt praktische Hinweise für Betroffene und ihre Rechtsvertreter.

Gründe für eine Wiederaufnahme

Eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens kann aus mehreren Gründen erfolgen:

  • Neue Beweise: Entdeckung neuer Beweismittel nach dem Urteil, die das Ergebnis des Verfahrens beeinflussen könnten.
  • Schwere Verfahrensfehler: Nachweislich gravierende Fehler im Prozess, die das Urteil beeinträchtigt haben.
  • Urkundenfälschung oder falsche Beweisaussage: Die Verurteilung beruhte auf einer Straftat Dritter, wie Urkundenfälschung oder falschen Aussagen.
  • Neue Tatsachen: Vorlage neuer Fakten, die eine Freisprechung oder mildere Verurteilung rechtfertigen könnten.

Antragsberechtigte und Verfahren

  • Antragssteller: Neben dem Verurteilten können auch die Staatsanwaltschaft und zur Anklage berechtigte Personen einen Wiederaufnahmeantrag stellen.
  • Zuständigkeit: Der Antrag muss beim Landesgericht eingebracht werden, das für das Hauptverfahren zuständig war.

Erfolgschancen und Herausforderungen

  • Wiederaufnahmen sind in der Praxis selten erfolgreich und setzen eine detaillierte rechtliche Prüfung voraus.
  • Die neuen Beweismittel müssen eine erhebliche Schwelle überschreiten und den Schuldspruch potenziell erschüttern können.

Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes

  • Eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes kann bei Gesetzesverletzungen erhoben werden, ist aber ausschließlich durch die Generalprokuratur einbringbar.

Fazit

Die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens eröffnet in bestimmten Fällen neue Möglichkeiten, erfordert jedoch eine fundierte rechtliche Beratung und eine sorgfältige Vorbereitung des Antrags. Die Unterstützung durch einen erfahrenen Strafverteidiger ist hierbei unerlässlich, um die bestmöglichen Erfolgsaussichten zu sichern.

Wiederbetätigung/Verbotsgesetz

Wiederbetätigung bezeichnet im österreichischen Strafrecht die propagandistische oder ideologische Unterstützung des Nationalsozialismus und ist ein besonders schwerwiegendes Delikt, das nicht im Strafgesetzbuch, sondern im eigenständigen Verbotsgesetz geregelt ist. Ziel dieses Gesetzes ist es, jede Form der Verherrlichung, Verharmlosung oder Rechtfertigung des nationalsozialistischen Regimes konsequent zu unterbinden.

Strafbar ist etwa, wenn jemand öffentlich nationalsozialistische Inhalte verbreitetNS-Symbole zeigtHitler oder das Dritte Reich glorifiziertHolocaust-Leugnung betreibt oder versucht, eine Wiedererrichtung der NS-Herrschaftsideologie herbeizuführen. Auch schriftliche, digitale oder künstlerische Ausdrucksformen fallen darunter – etwa durch Lieder, Videos, Social-Media-Posts oder Aufkleber mit einschlägigem Inhalt.

Die rechtliche Bedeutung liegt darin, dass Wiederbetätigung nicht als Meinung geschützt ist, sondern als Angriff auf die demokratische Grundordnung gewertet wird. Österreich hat sich – auch aus seiner historischen Verantwortung heraus – verpflichtet, nationalsozialistische Ideologien nicht nur gesellschaftlich, sondern auch strafrechtlich entschieden zu bekämpfen.

Wiederbetätigung wird daher sehr ernst genommen und mit hohen Strafen bedroht. Verfahren dazu werden meist von spezialisierten Staatsanwälten geführt, und es kommt regelmäßig zu Verurteilungen – auch bei Jugendlichen oder Ersttätern, wenn das Verhalten schwerwiegend ist.

Im Prozess wird genau geprüft, ob tatsächlich eine ideologische Nähe zum Nationalsozialismus vorliegt oder ob es sich um bloße Provokation oder Unwissen handelt. Das Gericht berücksichtigt dabei Motivation, Kontext und Auftreten des Beschuldigten. Dennoch gilt: Wer sich aktiv oder bewusst in dieser Form äußert oder betätigt, greift die Grundwerte der Republik an – und das hat rechtlich klare Konsequenzen.

Bei einer Anklage nach dem Verbotsgesetz muss man sich immer vor einem Geschworenengericht verantworten. 

X

XTC (Ecstasy)

Ecstasy (XTC) ist eine synthetische Droge, die unter das österreichische Suchtmittelgesetz fällt. Der Wirkstoff gilt als suchtgefährdend und ist daher verboten. Sowohl der Besitz, Erwerb, die Weitergabe als auch die Herstellung oder der Handel mit Ecstasy sind strafbar. Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine geringe Menge für den Eigenbedarf oder um größere Mengen zum Verkauf handelt – grundsätzlich ist jeder Umgang mit dieser Substanz gesetzlich untersagt.

Die Strafbarkeit richtet sich nach dem Zweck der Handlung, der Menge und den Umständen des Einzelfalls. Besonders streng werden Handlungen bewertet, bei denen Kinder oder Jugendliche gefährdet werden, oder wenn jemand mit Ecstasy Handel treibt, also die Droge verkauft oder verteilt. Auch wenn die Substanz in der Partyszene als „harmlos“ gilt, wird sie im Strafrecht als gefährlich eingestuft.

In manchen Fällen kann bei geringfügigem Eigengebrauch anstelle einer Strafe eine gesundheitsbezogene Maßnahme, etwa eine Beratung oder Therapie, angeordnet werden. Dies gilt insbesondere bei Jugendlichen oder Ersttätern. Ziel des Gesetzes ist nicht nur die Bestrafung, sondern auch der Schutz der Gesundheit und die Verhinderung von Abhängigkeit.

Y

Y-Chromosomen-Analyse 

Die Y-Chromosomen-Analyse ist eine spezielle Form der DNA-Analyse, die in Strafverfahren – insbesondere bei Sexualdelikten – eine wichtige Rolle spielen kann. Sie untersucht gezielt das Y-Chromosom, das nur bei männlichen Personen vorkommt. Dadurch kann man feststellen, ob eine DNA-Spur von einem Mann stammt, was besonders relevant ist, wenn weibliche und männliche DNA-Spuren gemischt vorliegen, etwa bei Tatortabstrichen.

Im Strafverfahren hilft diese Analyse dabei, Spuren zuzuordnen, den Kreis der Verdächtigen einzugrenzen oder bestehende Aussagen zu überprüfen. Sie wird oft dann eingesetzt, wenn andere DNA-Profile unbrauchbar oder nicht eindeutig sind. Die Besonderheit liegt darin, dass das Y-Chromosom innerhalb männlicher Verwandtschaftslinien nahezu identisch vererbt wird. Das bedeutet: Die Analyse kann zwar eine Verbindung zu einer männlichen Familienlinie herstellen, aber nicht zuverlässig zwischen Brüdern, Vater und Sohn unterscheiden.

Trotzdem ist die Y-Analyse ein wertvolles forensisches Hilfsmittel, insbesondere bei Fällen, in denen andere genetische Spuren durch Mischprofile oder geringe Mengen nur schwer auswertbar sind. In der Beweisführung kann sie entlastend oder belastend wirken – je nachdem, ob sich das Ergebnis mit der Aussage des Beschuldigten oder der Zeug:innen deckt. Sie ist kein alleiniger Beweis, aber oft ein entscheidender Mosaikstein im Rahmen der Beweiswürdigung.

YouTube-Delikte

YouTube-Delikte sind kein offizieller Begriff im österreichischen Strafgesetzbuch, aber sie beschreiben eine Vielzahl von strafrechtlich relevanten Handlungen, die über Videoplattformen wie YouTube begangen oder verbreitet werden. In der Praxis gewinnen solche Delikte zunehmend an Bedeutung, weil Inhalte schnell und weltweit verbreitet werden können – oft mit massiver Wirkung für Betroffene.

Typische strafbare Handlungen auf YouTube betreffen etwa HassredeCybermobbingBeleidigungenüble NachredeVerhetzungVerleumdung oder sogar das Verwenden von nationalsozialistischen Symbolen. Auch die Verbreitung von gewalttätigen oder pornografischen Inhalten, insbesondere wenn Minderjährige betroffen sind, kann strafbar sein. Selbst vermeintlich „harmlose“ Videos, wie sogenannte „Pranks“, können strafrechtlich relevant sein – etwa wenn sie Menschen bloßstellen, psychisch verletzen oder gegen deren Willen aufgenommen und veröffentlicht wurden.

Das österreichische Strafrecht schützt dabei die Ehre, Privatsphäre, Würde und körperliche Integrität von Personen. Wer auf YouTube andere massiv beschimpft, bedroht, bloßstellt oder erniedrigt, kann sich strafbar machen. Auch das Verletzen des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Ton- oder Bildaufnahmen, etwa durch heimliches Filmen, ist ein eigener Straftatbestand.

Oft wird dabei übersehen, dass nicht nur der Upload strafbar sein kann, sondern auch das Kommentieren, Teilen oder Unterstützen von strafbaren Inhalten. Bei Jugendlichen kommt es besonders häufig zu solchen Delikten, oft aus Unwissen oder Gruppenzwang, was das Jugendstrafrecht und Prävention besonders fordert.

Im Ermittlungsverfahren werden häufig IP-Adressen und Nutzerdaten zur Identifizierung der Täter herangezogen, was mitunter internationaler Kooperation bedarf. Die Plattformbetreiber selbst sind zwar nicht automatisch strafrechtlich verantwortlich, müssen aber bei strafbaren Inhalten reagieren, sobald sie davon Kenntnis haben.

Insgesamt zeigen YouTube-Delikte, wie sehr sich Kriminalität in den digitalen Raum verlagert hat. Das Strafrecht reagiert darauf, indem es bestehende Tatbestände auf neue technische Formen anwendet – wobei immer das Prinzip gilt: Was im echten Leben verboten ist, bleibt auch im Internet strafbar.

Z

Zeuge

Ein Zeuge ist im Strafverfahren eine Person, die nicht selbst beschuldigt ist, sondern zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen kann, indem sie über eigene Wahrnehmungen berichtet. Zeugen sind für die Beweisführung von zentraler Bedeutung, da sie mit ihren Aussagen oft entscheidend dazu beitragen, ob eine Tat als erwiesen gilt oder nicht.

Ein Zeuge gibt Tatsachen an, die er selbst gesehen, gehört oder erlebt hat – also persönliche Wahrnehmungen, keine Meinungen oder Vermutungen. Dabei kann es sich um direkte Beobachtungen des Tathergangs, aber auch um Vor- oder NachhandlungenVerhalten von BeteiligtenAussagen anderer Personen oder sonstige Umstände handeln, die für die Beurteilung des Falles wichtig sind.

Zeugen sind grundsätzlich verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen und wahrheitsgemäß auszusagen. Sie stehen unter Wahrheitspflicht, was bedeutet, dass sie vollständig und richtig berichten müssen – falsche Aussagen können strafrechtliche Folgen haben. Einzige Ausnahme: Wenn ein Zeuge sich durch seine Aussage selbst belasten würde, kann er die Aussage verweigern. Auch Angehörige bestimmter Personen dürfen oder müssen unter Umständen nicht aussagen.

Zeugen können durch Verteidiger, Richter oder Staatsanwalt befragt werden. Sie haben Anspruch auf einen respektvollen Umgang, auf Schutz vor Einschüchterung und – je nach Rolle im Verfahren – auf psychosoziale oder rechtliche Unterstützung, insbesondere bei Opfern von Gewalt- oder Sexualdelikten.

In manchen Fällen sind Zeugen selbst belastet oder beeinflusst, weshalb ihre Glaubwürdigkeit und die Glaubhaftigkeit ihrer Aussage besonders sorgfältig geprüft werden. Das Gericht hat die Aufgabe, Aussagen kritisch zu würdigen und mit anderen Beweismitteln abzugleichen.

Zusammengefasst ist der Zeuge ein neutraler, aber bedeutender Verfahrensbeteiligter, dessen Beitrag zur Wahrheitsermittlung für ein faires und gerechtes Urteil unverzichtbar ist.

Zurechnungsfähigkeit

Die Zurechnungsfähigkeit ist im österreichischen Strafrecht eine Grundvoraussetzung für die Strafbarkeit einer Person. Sie beschreibt die psychische und geistige Fähigkeit, das Unrecht einer Handlung zu erkennen und sich entsprechend dieser Einsicht zu verhalten.

Eine Person ist nur dann strafbar, wenn sie bei Begehung der Tat zurechnungsfähig war. Das bedeutet: Sie muss verstanden haben, dass ihr Verhalten verboten ist, und sie muss in der Lage gewesen sein, sich bewusst dagegen zu entscheiden. Wer diese Fähigkeit nicht hatte, kann nicht schuldfähig gemacht werden – auch wenn die Tat objektiv strafbar war.

Zurechnungsunfähigkeit liegt etwa bei schweren psychischen Erkrankungenakuten psychotischen Zuständen oder schwerer geistiger Behinderung vor. In diesen Fällen wird das Verfahren eingestellt oder es wird eine Maßnahme, etwa eine Unterbringung in einer Anstalt, angeordnet, anstelle einer Strafe.

Auch starker Rauschzustand kann dazu führen – allerdings nur, wenn er nicht selbstverschuldet ist. 

Umgekehrt bedeutet das: Wer zurechnungsfähig ist, kann für seine Tat rechtlich verantwortlich gemacht werden. In Zweifelsfällen wird ein psychiatrisches Gutachten eingeholt, um den Geisteszustand zur Tatzeit zu klären. Die Zurechnungsfähigkeit schützt also einerseits psychisch Kranke vor unberechtigter Bestrafung, stellt aber andererseits sicher, dass nur wirklich schuldfähige Personen für ihr Verhalten bestraft werden.

Zwangsmaßnahmen

Zwangsmaßnahmen sind staatliche Eingriffe in die Rechte und Freiheiten einer Person, die im Strafverfahren eingesetzt werden, um die Aufklärung einer Straftat zu ermöglichen oder das Verfahren abzusichern. Sie stellen immer einen Eingriff in Grundrechte dar – etwa in die Freiheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung oder die Privatsphäre – und dürfen daher nur unter strengen Voraussetzungen angeordnet werden.

Typische Zwangsmaßnahmen sind etwa die Festnahme eines Beschuldigten, eine Hausdurchsuchung, die Überwachung von Telekommunikation oder das Beschlagnahmen von Gegenständen. Sie dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn ein konkreter Tatverdacht vorliegt und wenn die Maßnahme verhältnismäßig ist – das heißt, sie muss geeignet, erforderlich und angemessen sein.

Einige Zwangsmaßnahmen kann die Polizei selbst vornehmen, andere – wie etwa Telefonüberwachungen oder Hausdurchsuchungen – benötigen eine richterliche Bewilligung. Betroffene haben grundsätzlich das Recht, gegen Zwangsmaßnahmen Beschwerde einzulegen.

Zwangsmaßnahmen sind ein wichtiges Instrument der Strafverfolgung, zugleich aber rechtlich streng kontrolliert, um einen Ausgleich zwischen dem Interesse an effektiver Strafverfolgung und dem Schutz der individuellen Rechte zu schaffen.

Rechtstipps

Zum Seitenanfang