Mein Kind ist in Untersuchungshaft: wann kann ich es besuchen?
Das kommt ganz darauf an, wo sich Ihr Kind in Untersuchungshaft befindet. Wenn es sich in der Justizanstalt Wiener Neustadt befindet, ist es erforderlich, sich vorher einen Termin auszumachen. Anders schaut es aus bei erwachsenen Untersuchungshäftlingen in der Justizanstalt Wien Josefstadt: hier kommt man einfach zu den Öffnungszeiten hin und meldet sich an zum Besuch. Was in jedem Fall vorher erforderlich ist, ist eine so genannte Sprechkarte: das ist eine schriftliche Erlaubnis der Staatsanwaltschaft für den Besuch des Untersuchungshäftlings . In anderen Justizanstalten gibt es andere Regelungen.