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Erwischt und trotzdem straflos? Tätige Reue - was ist das?

Wie man trotz Begehung einer Straftat straflos wird. Kurz erklärt: Der A stiehlt dem B 1000 €. Der B kommt darauf und möchte Strafanzeige erstatten. Er hat allerdings Bedenken, ob der A das Geld noch hat beziehungsweise ausreichend Geld hat, um Schadenersatz zu leisten.

In dieser Situation kann der B dem A androhen, eine Strafanzeige zu erstatten, wenn der A nicht vor Erstattung der Anzeige den gestohlenen Betrag zurückgibt. Das bedeutet, er baut ihm eine goldene Brücke: wenn A  -bevor der B eine Anzeige erstattet - wird dem B sein Geld zurückgibt, bleibt A straflos.

Anders schaut es aus bei Ratenzahlungsvereinbarung:
Wenn der A dem B zum Beispiel 100.000 € gestohlen hat und mit dem B dann eine Ratenvereinbarung über monatlich 1000 € abschließt, bleibt er so lange straflos, als er die Ratenzahlungen pünktlich vornimmt bis zur vollständigen Tilgung.

Nach der Bezahlung der vollen Schuld ist der A wiederum straflos geworden.

Man hat hier also als Geschädigter ein Druckmittel, den Täter vor die Wahl zu stellen, entweder angezeigt zu werden oder den Schaden sofort oder in Raten wieder gutzumachen.

Auf diese Art und Weise kommt man als Opfer leichter zu seinem Geld als im Wege eines Strafverfahrens im Zuge einer so genannten Privatbeteiligung.

Eine tätige Reue ist nur bei Eigentumsdelikten möglich wie zum Beispiel Diebstahl, Betrug oder ähnliches.

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