Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Fehlurteil oder Strafe zu hoch? Infos zum Rechtsmittel und der 3-Tage- Frist  

Diese Frist kann man wohl als die wichtigste Frist im gesamten Strafrecht betrachten: es geht darum, dass jemand in einer Hauptverhandlung mit einem mündlichen Urteil zu einer Strafe verurteilt worden ist. Er hat nun die Möglichkeit, binnen drei Tagen eine so genannte Rechtsmittelanmeldung bekannt zu geben. Wenn man nicht anwaltlich vertreten ist, selbstverständlich immer mittels eingeschriebenen Brief!

Wenn man diese Anmeldung des Rechtsmittels binnen drei Tagen nach dem Urteil durchführt, erwächst das Urteil nicht in Rechtskraft und man hat die Möglichkeit, mittels Berufung oder Nichtigkeitsbeschwerde im so genannten Rechtsmittelverfahren ein besseres Urteil zu erreichen.

Wenn man diese Frist jedoch versäumt, ist es aus und vorbei: dann bleibt es beim ersten Urteil und gibt es daran nichts mehr zu rütteln.

Ausnahmen davon sind die Wiederaufnahme des Strafverfahrens und die so genannte Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes. Mit diesen zwei sogenannten Rechtsbehelfen besteht noch einmal als letzte Chance die Möglichkeit, ein rechtskräftiges Urteil aufheben zu lassen.

Zum Seitenanfang