Sie sind Beschuldigter einer Sexualstraftat? Ich verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.
Sexualdelikte setzen in der Bevölkerung immer starke Emotionen frei. Oft kommt es schon beim bloßen Verdacht zu einer Vorverurteilung durch das soziale Umfeld. Oft hört man dann fatalerweise: „Irgendwas wird schon dran sein“.
Wenn die Begehung eines Sexualdelikts im Raum steht, ist das nicht nur für das mögliche Opfer ein schwerwiegender Eingriff in seine höchstpersönliche Sphäre: Der Beschuldigte einer sexuellen Straftat ist sowohl menschlich als auch prozessual nicht anders als jeder andere Verdächtige zu behandeln. Unsachliche Emotionen haben bei der Beurteilung der Frage, ob jemand ein Verbrechen begangen hat, nichts verloren. Die gesellschaftliche und berufliche Existenz eines Beschuldigten kann bereits durch den bloßen Vorwurf eines Sexualdelikts zerstört werden.
Es steht in jedem Fall sehr viel für Sie auf dem Spiel: Es geht für Sie um Ihre berufliche und private Zukunft und schließlich um Ihren guten Ruf!
Die Unschuldsvermutung gilt uneingeschränkt und es ist Aufgabe des Verteidigers, dieser in Zweifelsfällen auch zum Durchbruch zu verhelfen.
Nur mit einem guten Strafverteidiger an Ihrer Seite, können Sie ein sachliches Ermittlungsverfahren unter Berücksichtigung der Unschuldsvermutung erwarten.
Ich verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht!
Meine Mandanten behandle ich stets respektvoll und völlig vorurteilsfrei. Natürlich unterliege ich als Strafverteidiger der absoluten Verschwiegenheit und betreue jeden Klienten höchstpersönlich .
Es ist meine Aufgabe, Ihren Rechtsstandpunkt erfolgreich zu vertreten und Sie kompetent durch den Strafprozess zu führen.
Profitieren Sie von meiner langjährigen (über 18 Jahre!) Erfahrung als Spezialist für die Verteidigung bei Sexualdelikten!
Mein oberste Ziel ist es, die Einstellung des Strafverfahrens schon im Ermittlungsverfahren zu erkämpfen und die psychisch sehr belastende öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.
Fragen kostet nichts:
Nehmen Sie für ein erstes Beratungsgespräch Kontakt auf!